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Brief aus New York | Stephen M. Harnik
Das Misstrauen der Amerikaner
gegenüber allem „Fremden”
Der amerikanische Vor- wahlkampf zur Präsidentschaftswahl 2012 ist bekanntlich bereits voll im Gang und es wird nun auch vermehrt dessen vermeintliche oder tatsächliche Beeinflussung von „Außen“ thematisiert. Einige der republikanischen Kandidaten für öffentliche Ämter hoffen dabei auf das Misstrauen der Amerikaner gegenüber allem „Fremden“ vertrauen und damit punkten zu können. So wurde beispielsweise der frühere U.S. Botschafter in Peking John M. Huntsman, Jr., der die Seiten politisch gewechselt hatte, um für die Republikaner ins Rennen zu gehen, vehement dafür kritisiert, in der Öffentlichkeit mandarin zu sprechen. (Huntsman schied am 16. Jänner vorzeitig aus dem Rennen aus.) Fast schon bizarr mutet eine TV-Werbeeinschaltung des Kandidaten Newt Gingrich mit dem Filmliebhabern wohlbekannten Titel „The French Connection“ an. Es werden Auftritte seines Rivalen Mitt Romney (dem früheren Gouverneur von Massachusetts) gezeigt, bei denen dieser französisch spricht. Dazu die eindringliche Warnung des Sprechers: „Just like John Kerry [der demokratische Gegenkandidat von George W. Bush 2004], Romney speaks French!“
Zumindest im Fall von Romney scheint sich der öffentliche Schock über seine Sprachkenntnisse allerdings in Grenzen zu halten. Nach seinem Sieg bei der Vorwahl in New Hampshire und dem denkbar knappen 2. Platz in Iowa hinter Rick Santorum, dem ehemaligen Senator aus Pennsylvania (ursprünglich wurde er dort sogar mit sechs Stimmen oder 0,007% Vorsprung als Sieger erklärt), galt er auch als Favorit für die Vorwahl in South Carolina am 21.01.2012. Wäre der prophezeite Wahlsieg dort eingetreten, würde Romney wohl jetzt schon fast als Präsidentschaftskandidat der Republikaner feststehen. Mit dem Sieg von Newt Gingrich bleibt das Rennen aber vorerst noch offen.
Einig sind sich die republikanischen Kandidaten aber offensichtlich in ihrer Abneigung gegenüber einem anderen als „fremd“ empfundenen Aspekt, dem „Europäischen Sozialismus.“ Mitt Romney kritisiert Präsident Obama gerne mit Stehsätzen wie „[Obama] takes his inspiration from the capitals of Europe“ und „...Obama wants the US to turn into a European style welfare state.“ Die New York Times bemerkte zu dieser Thematik kürzlich sehr treffend: “If Europe was as anticapitalist as Americans assume, its companies would be collapsing. But there are 172 European corporations among the Fortune Global 500, compared with just 133 from the US.”
Der 21.01.2012 ist nicht nur der Tag, an dem die Vorwahlen in South Carolina stattgefunden haben, sondern gleichzeitig auch der zweite Jahrestag einer Grundsatzentscheidung des U.S. Supreme Court im Fall Citizen United v. Federal Election Commission („FEC.“) Darin wurde festgehalten, dass auch U.S. corporations in Ausübung der im ersten Zusatzartikel zur Verfassung gewährten Redefreiheit finanzielle Mittel in unbegrenzter Höhe für politische Zwecke aufwenden dürfen. Wie zu erwarten war, haben U.S. Kapitalgesellschaften seit dieser Entscheidung hunderte Millionen U.S. Dollar in die verschiedensten Wahlkampfkassen der U.S.A. gepumpt und es wird auch erwartet dass, 2012 das teuerste Wahlkampfjahr aller Zeiten wird. Anfang Jänner änderte sogar die „Occupy Wall Street“ Bewegung ihre bisherige Kampfansage auf „Occupy the Corporations“ und stellte die Finanzierungsmethoden in der Politik an den Pranger. Gerade ist auch eine Kampagne angelaufen, um im Kongress die Entscheidung Citizen United verfassungsgesetzlich zu kippen.
Obwohl Citizen United die Schleusen für politische Zuwendungen öffnete, berührte es nicht das Verbot der finanziellen Unterstützung durch ausländische Kapitalgesellschaften. Das war natürlich keine wirkliche Überraschung: Als die Gründerväter nach dem Sieg über England im Unabhängigkeitskrieg in Philadelphia die U.S. Verfassung ausarbeiteten, vertraten sie ver- ständlicherweise die Ansicht, dass fremdländische Mächte und Personen keinen Einfluss auf den Ablauf von Wahlen haben dürfen, da diese kein eigenes Interesse am Erfolg der Vereinigten Staaten hatten (tatsächlich vermuteten die Gründerväter das genaue Gegenteil). In diesem Sinne urteilte auch der Supreme Court.
In Bluman and Steinman v. FEC (2011) hingegen klagten ein Kanadier, Mitarbeiter der überaus angesehenen Rechtsanwaltskanzlei Jones Day, und ein Assistenzarzt mit kanadisch-israelischer Doppelstaats- bürgerschaft, der in einem New Yorker Krankenhaus arbeitete. Beide waren auf Basis zeitlich begrenzter Arbeitsvisa in den Vereinigten Staaten und beschlossen, ein Gesetz anzufechten, das ihnen untersagte, am amerikanischen Wahlgeschehen teilzunehmen. Der Angriff kam übrigens aus beiden politischen Richtungen: Der Mitarbeiter von Jones Day (die achtgrößte Rechtsanwaltskanzlei der Welt mit einem Umsatz von $ 1.52 Milliarden im Jahr 2010) wollte Präsident Obama finanziell unterstützen und entwarf Flugblätter, um für die Wiederwahl des Präsidenten zu werben. Er hatte vor, diese Flugblätter im New Yorker Central Park zu verteilen. Der Assistenzarzt hingegen wollte den republikanischen Kandidaten und darüber hinaus eine republikanische Interessensgruppe unterstützen.
Beide waren mit 2 U.S.C. § 441e(a)(1), auch bekannt als Campaign Reform Act of 2002, konfrontiert, wo es heißt: “It shall be unlawful for a …foreign national, directly or indirectly to make a contribution or donation of money or other thing of value or to make an express of implied promise to make a contribution or donation, in connection with a Federal, State or local election.” Ein foreign national im Sinne dieses Gesetzes ist im Wesentlichen jemand, der kein U.S. Staatsbürger oder Besitzer einer Daueraufenthaltsgenehmigung (green card) ist.
Die beiden Kläger, vertreten durch Jones Day (vermutlich pro bono), brachten vor, dass diese Regelung eine Verletzung ihres verfassungsmäßig gewährleisteten Rechtes auf Redefreiheit darstellt. Da der Reform Act auch Personen, die sich nur vorübergehend in den U.S.A. aufhalten, weder verbietet lobbying zu betreiben noch Reden für einen Kandidaten oder ein politisches Anliegen zu halten, sei es unlogisch, dass diesen die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung verwehrt bleiben soll. Sollte es dabei um die Frage der Wahlberechtigung gehen, müssten die gleichen Einschränkungen für Besitzer einer green card, Minderjährige sowie inländische juristische Personen gelten.
Der Circuit Court of Appeals in D.C. hingegen war anderer Meinung und hielt fest, diese Regelung verstoße eben nicht gegen die U.S. Verfassung, da diese gerade mit Blick auf die Verhinderung fremder Einflussnahme geschaffen wurde. Das Berufungsgericht vertrat dabei dieselbe Meinung wie der district court: “[§ 441e] serves the compelling interest of limiting the participation of non-Americans in the activities of democratic self-government.” Weiters: “Lawful permanent residents have a long-term stake in the flourishing of American society, whereas temporary resident foreign citizens by definition have only a short-term interest in the national community,” Ebenso: “Temporary resident foreign citizens by definition have primary loyalty to other national political communities, many of which have interests which compete with those of the US.”.
Das Gericht hob auch hervor, dass Besitzer einer Green Card in den Dienst der U.S. Army eintreten dürfen und eine große Zahl dies auch tut. Auch unterscheide sich die amerikanische Haltung politisch nicht von anderen Staaten, inklusive Kanada und Israel. (Die Kläger räumten beide ein, dass sie nicht die Absicht hatten, auf Dauer in den Vereinigten Staaten zu verbleiben). Wahlkampfspenden, so das Gericht, seien als Ausdrucksform der politischen Unterstützung sehr eng mit dem eigentlichen Wahlvorgang verknüpft. Im Wesentlichen schien das Gericht der Überzeugung, dass die Zurverfügungstellung von Geld für einen Wahlkampf, um die Chancen eines Kandidaten eine Wahl zu gewinnen zu erhöhen oder zu verringern, qualitativ anders zu werten ist als sich lediglich für oder gegen einen Kandidaten auszusprechen. Darin spiegelt sich die, zumindest in den Augen des Gerichtes, übergroße Macht des Geldes in den demokratischen Abläufen der U.S.A. wider und steht wohl im krassen Gegensatz zur Entscheidung Citizen United. Allerdings wurde die Entscheidung in Bluman nicht auf den ersten Zusatzartikel gegründet, sondern vielmehr auf die inheränte Macht des Gesetzgebers bestimmte Gruppen von Ausländern, die kein dauerhaftes Interesse an der politischen Gestaltung des Landes haben, von der Einflussnahme auf U.S. Wahlen auszuschließen.
Die Kläger fochten die Entscheidung abermals an, der U.S. Supreme Court würdig-te diese Angelegenheit am 9. Jänner 2012 aber lediglich mit vier Worten: “The Judgment is Affirmed.”
Die Hoffnung vieler Strafverteidiger auf eine Änderung der Rechtslage beim Augenzeugenbeweis wurde am 11.01.2012 mit der 8-1 ausgegangenen Entscheidung Perry v. New Hampshire (noch dazu verfasst von der als liberal geltenden Richterin Ruth Bader Ginsburg) des Supreme Court zunichte gemacht. Das Höchstgericht befand, es gäbe keinen Grund, diese Form von Beweismitteln anders zu behandeln als andere potentiell unzuverlässige Beweismittel. Ich habe diese Problematik in der Ausgabe ANWALT AKTUELL im September 2011 schon ausführlicher diskutiert: Bei nicht weniger als 76 % der ersten 250 aufgrund von DNA-Analysen aufgehobenen Verurteilungen spielten falsche Identifizierungen durch Augenzeugen eine Rolle. In ihrem einsamen Dissens zitierte die Richterin Sotomayor auch die Entscheidung des New Jersey Supreme Court (wie in ANWALT AKTUELL besprochen): „The empirical evidence demonstrates that eyewitness misidentification is the ‘single greatest cause of wrongful convictions in this country.’”

Stephen M. Harnik ist Vertrauensanwalt der
Republik Österreich in New York und Partner
der Sozietät „Harnik & Finkelstein LLP”, die unter
anderem große österreichische Unternehmen in den USA vertritt.

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