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2012 – Brennpunkt Datenschutz?
Datensch(m)utzaffären prägten 2011 – EU plant 2012 Neuordnung des Datenschutzes auf Eruropäischer Ebene, der PRIVACY DAY 2012 (www.privacy-day.at) informiert ausführlich darüber – Grundrecht auf Privatsphäre wird zu einem immer wichtigeren Rechtsgut.
Datensch(m)utzaffären prägten 2011
Die Aktionen der Gruppe „Anonymous Austria“ (https://twitter.com/#!/AnonAustria) sind noch gegenwärtig. „Hacker“, „Cyberterror“, „Datendiebstahl“ waren rasch die Attribute, die der Gruppe nach dem Veröffentlichen und – zumindest teilweise – Ausnutzen von Sicherheitslücken gegeben wurden. Betroffen waren ein Polizeiverein, die GIS, die Tiroler GKK, das Bundesrechenzentrum und die Wirtschaftskammer, um nur einige „Opfer“ zu nennen.
Ausgenutzt wurden mangelnde Sicherheitsmaßnahmen wie sie zu tausenden im Internet existieren und Informierten längst bekannt sind. Surft man sehenden Auges durchs Netz, stößt man geradezu zwangsläufig auf derartige Lücken, die im übrigen eine Verletzung des Datenschutzgesetzes durch die Betreiber darstellen.
Selbst der Terrorexperte Gridling, Direktor des BVT, appellierte sinngemäß an die Datenverarbeiter, sie mögen beim Betrieb ihrer Computer nicht auf die Nutzung ihres Gehirns vergessen: „Die Polizei ist nicht dazu da, jeden ungeschützen Computer zu bewachen.“
Rechtspolitische Problemzonen – ein Überblick
Wesentlich problematischer als die AnonAustria-Aktionen sind die rechtspolitischen Eingriffe in das Grundrecht auf unbeobachtetes Leben.
Prolemzone I: Vorratsdatenspeicherung
2006 von der EU als Anti-Terror-Aktion beschlossen, 2011 durch den Nationalrat in Österreich verabschiedet, soll sie ab 1. April 2012 tatsächlich aktiv werden, die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverkehr.
Verdächtiges Telefoniermuster oder E-Mail-Kontakte können zum Anlass für Ermittlungen werden. Aus der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung wird der Schuldverdacht, aus dem sich BürgerInnen freibeweisen müssen.
Derzeit gibt es die Möglichkeit sich im Rahmen einer parlamentarischen Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen (www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ BI/BI_00037/index.shtml). Innerhalb eines Monats haben sich etwa 30.000 Personen eingetragen.
Problemzone II:
Smart Metering
Vorschnell und ohne sicherheitstechnisches Konzept wurden die Weichen für Smart Metering, sogenannten intelligenten Stromzählern, gestellt. Diese Geräte erlauben in Zukunft von der Ferne den Strom in Haushalten abzuschalten. Wir können uns heute noch gar nicht vorstellen, was es bedeutet, wenn es Hackern gelingen sollte 20.000 Haushalte gleichzeitig abzuschalten. Durch einen Dominoeffekt könnten ganze Regionen in Europa energietechnisch destabilisiert werden.
Problemzone III: ELGA – Elektronischer Gesundheitsakt
Seit rund zehn Jahren steht ELGA, der Elektronische Gesundheitsakt, auf der Agenda. Ein überaus populäres Projekt, das bessere Gesundenversorgung, verstärkte Effizienz und unglaubliche Kosteneinsparungen verspricht. Wer könnte da dagegen sein? Tatsächlich ist ELGA nach dem bisherigen Gesetzesentwurf ein Sammelsurium von Listen und Dateien, bei denen weder die Richtigkeit, noch die Vollständigkeit garantiert werden kann. Höchst bedenklich ist, dass es keinen Gesamtverantwortlichen für alle Daten geben soll. Mediziner bezweifeln den Nutzen. Buchhalter und Betriebswirte bekommen bei diesem Spielzeug jedoch leuchtende Augen, rückt doch die Kontrolle der Ärzte und Patienten auf Knopfdruck in nächste Nähe. Ein kompliziertes und weltweit noch nie erprobtes Berechtigungssystem soll den Zugriff zehntausender Personen auf hunderte Millionen Gesundheitsdaten ermöglichen. Während andere Länder derartige Projekte aus Kostengründen wieder aufgeben, hält Österreichs Politik (noch) daran fest.
Problemzone IV: Volkszählung
Praktisch unbemerkt wurde 2011 die Volkszählung durchgeführt. Laut Regierung eine Inventur der Bevölkerung. Unsichtbar, aber daher umso gefährlicher, wurde eine gigantische Datenbank über die Familie und wichtige Lebensgewohnheiten aller BürgerInnen aufgebaut, nutzbar für alle Gebrauchs- und Missbrauchsarten persönlicher Daten. Schon 2006 lehnte der Bundesrat die Volkszählung wegen der Gefahr der Rasterfahnung ab. Eine rechtspolitische Auseiandersetzung fehlt bis heute.
2012 – ein weiterer Schritt in die Präventiv- und Alibigesellschaft?
Präventive Aufzeichnungen „verdächtigen Verhaltens“ prägen immer mehr unsere Gesellschaft, schlicht weil jedes Verhalten irgend wann einmal Ausgangspunkt krimineller Aktivitäten war. Und so könnten öffentlich zur Schau getragene RedBull-Dosen, zu langes Herumstehen, zu schnel- les oder zu langsames Gehen oder die extensive Nutzung von Stammtischvokabular im Internet zu einem Polizeiakt führen.
Mit dem „Terrorismuspräventionsgesetz“ sollte 2011 die Polizei berechtigt werden derartige Vorfälle, die in keinem Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten stehen, aufzuzeichnen und solcherart auffällige Personen weiter zu observieren. Das Projekt ist noch nicht vom Tisch und wird uns auch 2012 beschäftigen.
Echte Kriminelle wird‘s freuen, wenn die Polizei mit der Überwachung des Alltagslebens abgelenkt wird. Sie haben gelernt ihr Verhalten zu verbergen und werden unauffällig bleiben.
Positive Entwicklungen
Neben zahlreichen problematischen Entwicklungen waren 2011 auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen.
Erfreulich I: Aus für E-Voting
Wohl einen endgültigen Schlussstrich unter e-Voting zog im Dezember 2011 der Verfassungsgerichtshof. Zu intransparent sei das System und daher für geheime Wahlen ungeeignet, so das Resümee zur Aufhebung der elektronischen ÖH-Wahl 2009.
Elektronische Abstimmungen sind, wenn sie sicher sein sollen, nicht geheim und wenn sie geheim sind, nicht sicher. Die notwendigen Systeme sind so komplex, dass sie von durchschnittlichen Wahlbe-obachtern nicht verstanden werden und meist, aus Urheberrechtsgründen, gar nicht offen gelegt werden. Mit diesen wenigen Sätzen lässt sich das Dilemma von E-Voting darstellen und zeigt auch die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Wahlen auf, nämlich dort, wo Anonymität nicht erforderlich ist.
Erfreulich II: Mehr Transparenz bei Facebook
Erfreulich auch der Erfolg einer Gruppe rund um Max Schrems, die Facebook dazu zwang ihre Datenspeichermethoden offen zu legen und Verbesserungen zu geloben. Gelöscht soll in Zukunft auch bei Facebook gelöscht heißen, wie es die EU-Richtlinie Datenschutz verlangt Ausblick: Europäische Datenschutzinitiative der EU 1995 wurde mit 95/46/EG eine, für damalige Verhältnisse, richtungweisende Datenschutzrichtlinie erlassen. Die Umsetzung gestaltete sich jedoch schwieriger als erwartet. In immer mehr EU-Staaten wird von zentralen Vorgaben abgewichen. International tätige Konzerne sehen sich mit einem national zersplitterten Regelwerk konfrontiert, neue technische Entwicklungen, wie RFID, Internet, Social Media oder CloudComputing werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Mit einem neuen EU-Datenschutzregelwerk soll darauf reagiert werden. Statt einer Richtlinie und 27 unterschiedlichen Umsetzungen soll nun eine Verordnung die Vereinheitlichung des Datenschutzes bringen.
Einige Eckpfeiler der Verordnung sind schon bekannt, so soll es für große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) einen verpflichtenden Datenschutzbeauftragten geben. Genehmigungen von Datenverarbeitungen sollen für die gesamte EU gelten und nicht in jedem EU-Land unterschiedlich gestellt werden müssen. Für die BürgerInnen soll es ein verbessertes Informations- und Auskunftsrecht geben.
PRIVACY DAY 2012 – Whistleblowing, CloudComputing, RFID & Co
2012 werden neue Datenschutzthemen in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Die Bundesregierung arbeitet an einem Whistleblowing-Konzept für den Bundesdienst.
Das Verschieben von Computerleistungen zu einem (beliebig skalierbaren) Anbieter ist für Unternehmen mit stark schwankendem IT-Leistungsbedarf verführerisch. Servicemängel, fehlende Verfügbarkeit oder schlicht das Verschwinden von Daten erfordern jedoch neue Datenschutzregeln.
RFID (Radio Frequenzy IDentifikation), kleine Funkchips, plaziert an den Objekten des Alltags sind die Wegbereiter zum „Web der Dinge“. Ohne menschliches Zutun sollen sie untereinander kommunizieren, Informationen austauschen und Entscheidungen treffen. Ist die Milch im Kühlschrank schon zu alt? Wieviel frische soll bestellt werden? Welche Hose passt zu welchem Schuh? Millionen Helferlein sollen uns zahllose Alltagsentscheidungen abnehmen, ganz nebenbei erfahren die Betreiber aber auch viel über unsere intimsten Gewohnheiten und Bedürfnisse, oft bevor wir sie überhaupt artikulieren.

Hans G. Zeger
Jahrgang 1955, Studium Philosophie, Mathematik,
Sozialwissenschaften, Autor von „MENSCH.NUMMER.DATENSATZ.
Unsere Lust an totaler Kontrolle“, Residenzverlag 2008,
„Paralleluniversum Web2.0“, Kremayr&Scheriau 2009 und
zahlreicher weiterer Fachpublikationen, Lektor am Juridicum Wien,
Mitglied des Datenschutz-rates im Bundeskanzleramt und
Geschäftsführer der „e-commerce monitoring GmbH“,
Obmann der „ARGE DATEN – Österreichische
Gesellschaft für Datenschutz“
www.zeger.at

PRIVACY DAY 2012
Am 21. Februar 2012 veranstaltet die ARGE DATEN den PRIVACY DAY 2012
und wird diese und zahlreiche weitere aktuelle Datenschutzthemen behandeln.
Diskutiert werden auch die EU-Pläne zum neuen Datenschutz.
www.privacy-day.at
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