Dietmar Dworschak
Herausgeber und Chefredakteur von Anwalt Aktuell
POLEN. UNGARN. ÖSTERREICH. Gäbe es Ratingagenturen zu Beurteilung staatlicher Rechtssysteme, würde auch Österreich mit „Ausblick negativ“ beurteilt.
Uns allen ist in Erinnerung, wie zu Schulzeiten Mannschaften für Handball, Fußball oder Basketball rekrutiert wurden. In der Regel bestellte der Turnlehrer die zwei markantesten Testosteron-Häuptlinge zu Kapitänen. Diese wählten dann aus dem übrigen Personal. Die Reihenfolge der Nominierung folgte der Brutalitätsskala von 10 (ganz oben) bis Null (ganz unten). Die Dicksten und zumeist auch die Intelligentesten standen so lange an der Resterampe, bis sie einer der Kapitäne seufzend bei sich einreihte. Der letzte, den man heute in eine RegierungsMann-schaft aufnimmt, ist der Justizminister. In Österreich wurde, um dies besonders deutlich zu machen, ein Ministerium geschaffen, in dessen Titel der Begriff „Justiz“ an letzter Stelle steht.
Justiz ist „kompliziert“
Die Justiz – das unbeliebte Wesen. In der Tat passen ausgewogene rechtliche Beurteilungen schon seit Jahren nicht mehr zum Wesen erfolgreicher Politik. Wer rempelt, gewinnt. Wer laut und menschenverachtend auftritt (Pis in Polen, Fides in Ungarn, AfD in Deutschland, … in Österreich), der gewinnt das Herz „des kleinen Mannes“. Warum ist dieser sprichwörtliche kleine Mann eigentlich so klein? Vor allem, weil es ihm an Einblick und Einsicht fehlt. Er ist klein, weil er keine Zusammenhänge kennt – und auch nicht kennen will. Der kleine Mann hat eine dumpfe Angst vor der Justiz, weil er ihre Sprache nicht versteht und weil er davon ausgeht, dass dieses System von Eliten beherrscht wird, die ihm nicht wohlgesonnen sind. Mit gefinkelten Gerichtsurteilen muss man ihm erst gar nicht kommen, weil er die Schlagzeile liebt, kein Herumgeschwätze.
Politik ist einfach
Wenn der kleine Mann im rauch-liberalen Wirtshaus seines Vertrauens den Zustand der österreichischen Gesellschaft analysiert, dann kommt er rasch darauf zu sprechen, dass sich EU-Ausländer, die bei uns arbeiten, in ihrer fernen Heimat im Urlaub das Badewasser aus Goldhähnen in die Wanne fließen lassen. Denn: „Wenn der für seine drei Kinder die österreichische Kinderbeihilfe kassiert, ist er der King!“ An dieser Stelle treffen sich die Gedanken des kleinen Mannes und der aktiv gestaltenden österreichischen Politik. Soeben hat die schwarz-blaue Regierung beschlossen: Schluss mit diesem Ausländer-Sponsoring! Das Kindergeld für EU-Ausländer wird an die Kaufkraft des jeweiligen Heimatlandes angepasst, und Punkt. Das ist Politik, die jeder versteht. Das sind Entscheidungen, die ankommen. „Auch wenn’s der EU nicht schmeckt!“
Oh, wie dumm, dass jeder weiß …
Nur blöd, dass auch in Österreich bekannt ist, wie der Europäische Gerichtshof diese Entscheidung sieht – und wohl auch beurteilen wird. Man lese nach in der „Wiener Zeitung online“ vom 11.1.2018. EuGH-Präsident Koen Lenaerts sagt:
„Für Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die erwerbstätig sind, gilt der Gleichheitsgrundsatz unbeschränkt. Denn solch ein Arbeitnehmer trägt ja zur Wirtschaft und zum Sozialsystem des Gastmitgliedslandes bei. Dann sollte er auch die gleichen Rechte genießen wie ein Bürger des jeweiligen Mitgliedslandes. Da muss man ebenfalls den politischen Mut haben, das zu sagen. Es gibt eine Auslegung des EuGH von 1986 zu den Vorschriften über Familienbei-hilfe, wonach sich das Sozialversicherungssystem eines Mitgliedslandes nicht bereichern darf durch den Umstand, dass die Kinder des Arbeitnehmers in einem anderen Mitgliedstaat mit niedrigeren Kosten wohnen.“
Die schwarz-blauen Kapitäne haben diesen Text gewiss gekannt. Zur Mannschaft sprachen sie: DAS schauen wir uns jetzt mal an!
Gibt es noch gemeinsame Grundrechte?
Sollte sich der Kurs des saloppen und bewusst konfrontativen Umgangs mit den Rechtsfragen auch in Österreich fortsetzen, dann kommt die Grundrechteklausel der Europäischen Union in ernsthafte Gefahr. Zur Funktionsbasis unserer politischen Gemeinschaft gehört das Vertrauen in die Rechtsprechung der anderen EU-Staaten und die Anerkennung der gemeinsamen europäischen Gerichtsbarkeit. Wenn einer der Staaten gegen diese Bedingung verstößt geht das alle an.
Die Mannschaften von Polen und Ungarn führen bereits haushoch in ihren Matches gegen die Justiz der eigenen Länder und der EU. Das EU-Vorsitzland Österreich schießt gerade ein klares Foul gegen das EU-Recht, und der kleine Mann jubelt.