Sichere Formen der elektronischen Kommunikation stellen eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Gemeinsam mit dem ÖRAK wurde daher die Kommunikationsplattform context entwickelt, die einen vertraulichen Dialog zwischen RechtsanwältInnen und ihren Klienten ermöglicht.
context erfüllt nicht nur die hohen Anforderungen der DSGVO, sondern auch des Berufsrechts in Bezug auf Datensicherheit und Vertraulichkeit. Die Nutzung kann kanzleiseitig etwa über die Kanzleisoftware WinCaus.net direkt aus dem digitalen Akt erfolgen, aber auch eine Weboberfläche wird bereitgestellt. Ab sofort gibt es aber auch ein neues Add-in für Microsoft Outlook, das die sichere Kommunikation auf eine ganz neue, einfach zu handhabende Ebene bringt.
context Mitteilungen können damit wie E-Mails aus demselben Programm versendet werden, ohne sich in eine Website einloggen oder eine Kanzleisoftware verwenden zu müssen. Über dieselbe Oberfläche wie E-Mails werden die sicheren Nachrichten verschickt und empfangen. Nimmt der Empfänger an context bislang noch nicht teil, wird mit der ersten an ihn übermittelten Nachricht die Freischaltung in einer DSGVO-konformen zwei Faktor Authentifizierung ermöglicht.
Der Unterschied zur Verschlüsselung von E-Mails besteht vornehmlich darin, dass bei context keine Speicherung bei einem externen Provider erfolgt, sondern nur auf den context Servern in Österreich, und auch dort nicht ewig: ebenfalls datenschutzkonform werden sie von dort nach einer gewissen Zeit gelöscht und sind jedenfalls vor Fremdzugriff geschützt.
Verbesserungen der elektronischen Akteneinsicht mit WinCaus.net
Natürlich lässt sich context aber auch weiterhin direkt in WinCaus.net verwenden, wo es komplett in den elektronischen Akt integriert ist und die Kommunikation daher aktenbezogen abgelegt werden kann. Im Sinne einer weitgehend digitalen Aktenführung ist das ein unschätzbarer Vorteil. Da die digitale Aktenführung mittlerweile ja auch in der Justiz Einzug gehalten hat, steht für WinCaus.net nunmehr auch eine neue elektronische Aktenabfrage zur Verfügung. War es bislang nur möglich, in der elektronischen Akteneinsicht die im Gerichtsakt verfügbaren Schriftstücke chronologisch geordnet abzurufen, generiert WinCaus.net eine Ordnerstruktur zur einfachen Ablage und diese können für die Mobilität in ein Dateisystem exportiert werden. Dabei werden die Überschriften und Anordnungen der Dokumente ident der Abfrage nachgebildet. Besonders bequem ist, dass diese Abfrage auch direkt über die Aktenzeichen-Rückmeldung möglich ist. Damit wird die Akteneinsicht in Gerichtsverfahren noch bequemer und schneller. Die durch das Abrufen von Dokumenten entstandenen Kosten werden selbstverständlich automatisch verbucht.
Nicht neu, aber ähnlich effizienzsteigernd ist das Grundbuchskonto für WinCaus.net. Kanzleien, die viele Grundbuchsverfahren führen, profitieren dabei von einer sehr bequemen Möglichkeit, Daten aus dem Grundbuchsauszug weiterzuverarbeiten. Personen, Grundstücksdaten, Anteile und vieles mehr können im Grundbuchsgesuch mittels Drag & Drop übernommen werden. Dadurch reduziert man die Fehlerquote und verkürzt die Abläufe enorm. Zusätzlich lässt sich ein einmal abgerufener Grundbuchsauszug strukturiert im Akt ablegen und es bestehen zahlreiche zusätzliche Filtermöglichkeiten, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Damit lassen sich Teilauszüge anfertigen, ohne jedes Mal Kosten für eine neue Abfrage zu generieren.
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