Preis zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter tragen Tag für Tag
entscheidend zum Schutz und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Österreich bei. Um dieses Engagement sichtbar zu machen, zu honorieren und eine Vorbildwirkung zu schauen, stiftet der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Gedenken an die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin, Marianne Beth (geb. von Weisl, (1890-1984), den Marianne Beth Preis.

 

Mit dem Marianne Beth Preis sollen besondere, über den beruflichen Kernbereich hinausgehende Leistungen von Kolleginnen und Kollegen zum Wohle der Gesellschaft sowie zur Weiterentwicklung des Berufsstandes gewürdigt werden.
Über die Preisträgerin bzw. den Preisträger entscheidet eine hochkarätige Jury. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des
Grundrechtetages der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

 

Alle Informationen zum Marianne Beth Preis finden Sie unter www.marianne-beth-preis.at


ÜBERBLICK

 

Die Preisträgerin bzw. der Preisträger ist berechtigt, den Titel „Träger/in des Marianne Beth Preises 2021“ und das Logo „Marianne Beth Preis 2021“ zu führen.

 

Der Marianne Beth Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von EUR 20.000,00 dotiert, das nach freier Entscheidung der Preisträgerin bzw. des Preisträgers vom ÖRAK an eine gemeinnützige Organisation gespendet wird, die sich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit im nationalen und/oder internationalen Raum einsetzt.

 

Bewerben Sie sich oder nominieren Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und jener der bzw. des Nominierten. Beschreiben Sie das außerordentliche Engagement der bzw. des Nominierten für die Rechtsstaatlichkeit oder den Berufsstand in 3.000 bis 6.000 Zeichen.

 

Senden Sie Ihre Bewerbung bzw. Nominierung unter Angabe der begünstigten Organisation an

marianne-beth-preis@oerak.at

 

Die Bewerbungs- bzw. Nominierungsfrist endet am 30. September 2021.