Die iberische Halbinsel macht in letzter Zeit kräftige Schlagzeilen zu Frauen-Themen. Nicht nur, dass die Regierung mehrheitlich weiblich ist, auch drastische gesetzliche Verschärfungen zum Schutz von Frauen verändern das Geschlechterklima bis in die Gerichtssäle. Als spektakulär darf in dem Land, das bis vor ein paar Jahren noch stabiler Garant für ein religiös-konservatives Familienbild war, nun ein Urteil zur Wertigkeit der Leistung einer Frau in der Ehe gelten.
Im Rahmen eines Scheidungsprozesses wurde Ivana Moral für 25 Jahre unbezahlter Hausarbeit nun eine Entschädigung von 204 625 Euro zugesprochen, zu zahlen von ihrem Ex-Mann. Darüber hinaus hat der Familienvater eine monatliche Pension von 500 Euro an seine Ex-Frau sowie je 1.000 Euro an die beiden Töchter zu überweisen, besagt das erstinstanzliche Urteil.
Klassische Rollenverteilung
Die Familiengeschichte verlief wie im Drehbuch kleinbürgerlicher Normalität. Die verliebte Frau heiratet mit 18 und arbeitet praktisch ab der Hochzeit bereits im Fitnessstudio ihres Mannes mit, bringt die beiden Töchter zur Welt und erledigt die gesamte Hausarbeit. Ein beträchtliches tägliches Stundenpensum, klassischerweise ohne einen Cent Bezahlung.
Die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit rechnet am Beispiel Spanien mit einer wöchentlichen Haushaltsbelastung der Frau von 34 Stunden, des Mannes von 17 Stunden, rein statistisch.
2020, inzwischen Ende Vierzig, reicht es Ivana Moral, vor allem deshalb, weil sie mitbekommt, wie sich das Vermögen ihres Mannes in den Ehejahrzehnten entwickelt hat. Sie will nicht länger die einseitige wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrem Partner ertragen, der mittlerweile neben seinem Fitnessstudio auch eine einträgliche Olivenfarm besitzt. Dass sie keinen Zugriff auf das gemeinsam erarbeitete Vermögen hatte, lag an dem Gütertrennungsvertrag, den sie auf Betreiben ihres Mannes vor der Hochzeit unterschrieben hatte. Im Zuge der Scheidung hat die Frau übrigens eine bisher fehlende Schulbildung nachgeholt und ihren Lebensunterhalt durch Jobs außerhalb der Unternehmungen ihres Mannes bestritten. Die in erster Instanz vom Gericht zugesprochene Entschädigungssumme wird einerseits als beispielgebendes Signal für nachfolgende ähnliche Verfahren gewertet, andererseits aber bereits als „Hungerlohn“ in Relation zum tatsächlichen Vermögen des Mannes bezeichnet