Anwalt Aktuell: Sehr geehrter Herr Mag. Lughofer, Sie sind aktuell Präsident des Disziplinarrats der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (RAK) und stehen am 16. November dieses Jahres erneut zur Wahl. Was macht dieses Amt aus?
Interview: Dietmar Dworschak
Klaus Lughofer: Der Disziplinarrat spielt aus verschiedenen Gründen eine herausragende Rolle – und zwar nicht nur für die Anwälte und den Berufsstand an sich, sondern vor allem für die Bürger. Wir finden hierin die Idee der klassischen Standesvertretung, die davon ausgeht, dass niemand so sehr zur Wahrung der Ehre seines Berufsstandes beitragen kann, wie die Vertreter dieses Standes selbst. Hinzu kommt, dass Anwälte auch besser beurteilen können, wie es in ihrer Berufspraxis läuft. Die Disziplinargewalt liegt daher beim Stand, der über Rechte und Pflichten der Standesangehörigen sowie über die Wahrung von Ansehen und Ehre wacht. Die Sanktionsmöglichkeiten sind dabei denkbar vielfältig und reichen hin bis zum Berufsverbot. Dazu kommt es aber zum Glück nur in den seltensten Fällen.
Anwalt Aktuell: Wieso vor allem für die Bürger?
Klaus Lughofer: Da Anwälte in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, den Bürger gegen den Staat vertreten, ist es besonders wichtig, dass dieser möglichst wenig Einfluss oder gar Druckmittel gegen die unabhängigen Organe der Rechtspflege hat.
Anwalt Aktuell: Kann man darin auch einen Aspekt der Gewaltenteilung erkennen?
Klaus Lughofer: Ja, aber vor allem ist die Unabhängigkeit der Justiz und ihrer beteiligten Organe ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates. Denken Sie nur an den Fall aus Deutschland, als die damalige Kanzlerin Angela Merkel die Verfassungsrichter, die kurz darauf über sie urteilen sollten, zum Abendessen empfangen hat. Dieses Vorgehen verletzt das subjektive Rechtsempfinden der Menschen und schädigt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Wir brauchen hier also eine möglichst weitgehende Trennung – und zwar im Kleinen wie im Großen.
Anwalt Aktuell: Man hört, dass es zwischen Ihnen und dem Präsidenten der OÖ RAK Differenzen gibt …
Klaus Lughofer: Ja, es gibt Auffassungsunterschiede zwischen ihm und mir, die sich jedoch nicht auf persönlicher Ebene abspielen. Vielmehr beziehen sich diese Differenzen auf Fragen der Zuständigkeiten des Ausschusses der OÖ RAK, der als „Oberstes politisches Organ“ bezeichnet wird, und anderer Organe. Auch hier sieht das Gesetz, in concreto das Disziplinarstatut, eine klare Trennung der Kompetenzen vor. In dieser Hinsicht ist es auch für die Ausübung des Amtes zweckdienlicher, dass der Kammerpräsident und ich keinen über das rein aufgabenbezogene Verhältnis hinausreichenden Kontakt pflegen.
Anwalt Aktuell: Sie wurden zur Neuwahl aufgestellt, aber die RAK hat das nicht an die Wahlberechtigten kommuniziert. Warum?
Klaus Lughofer: Das ist mir auch völlig unerklärlich. Meine diesbezügliche Nachfrage bei der RAK blieb leider unbeantwortet … Fakt ist: Ich wurde von allen Mitgliedern des Disziplinarrates der OÖ RAK einstimmig zur Wiederwahl vorgeschlagen. Das zeigt, wie groß das Vertrauen in mich in dieser Funktion und in meine Arbeit ist. Im Laufe meiner Karriere konnte ich umfassende Erfahrungen im Disziplinarrat sammeln, dem ich seit 2019 vorstehe. Nachdem ich in meinem Beruf nicht nur ein spannendes Betätigungsfeld sehe, sondern auch eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Stand, möchte ich diese Erfahrungen weiter einbringen. Gerade diese Expertise im Bereich des Disziplinarrechts ist aus meiner Sicht unabdingbar, wenn man in diese Position gewählt werden möchte. Darüber hinaus stehe ich vor allem für eine faire und transparente Arbeitsweise und bin überzeugt, durch meine langjährige Erfahrung und mein Engagement einen wertvollen Beitrag leisten zu können, um die Integrität und Professionalität unseres Berufsstandes zu wahren.
Ich freue mich daher, wenn mir über den Disziplinarrat hinaus auch die stimmberechtigten Anwälte wieder ihr Vertrauen schenken.
Mag. Klaus Ferdinand Lughofer, LL.M. ist Rechtsanwalt in Linz. Er wurde 2002 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Neben seiner Tätigkeit als Präsident des Disziplinarrats der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (von 2007 bis 2016 war er Kammeranwalt, von 2016 bis 2019 Vizepräsident des Disziplinarrates) ist er regelmäßiger Referent der Anwaltsakademie Gesellschaft zur Förderung anwaltlicher Aus- und Fortbildung m.b.H. (AWAK) zum Themenschwerpunkt Honorar- und Standesrecht. Weiters ist er Mitautor des Grazer Kommentars zum Anwaltlichen und Notariellen Berufsrecht sowie Gründungsorganisator des jährlichen Treffens der Präsidenten der Disziplinarräte in Salzburg.