Mag. Florina Thenmayer
EINGRIFF ODER ERLEICHTERUNG?
Was kann und darf Künstliche Intelligenz beim Recruiting? Für wen sind flexible Arbeitszeitmodelle von Vorteil? Wo sind die Grenzen der Verwendung von Internet und KI in der Arbeitswelt? Welche Regeln gelten für den Umgang mit Mitarbeiterdaten? Die Wiener Juristin Florina Thenmayer (Herausgeberin) beschäftigt sich gemeinsam mit acht Autor:innen in einem neuen Fachbuch mit „arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch digitale Technologien“.
Dieses Praxishandbuch mit dem Titel „Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter“ ist ein facettenreicher Ritt durch Möglichkeiten und Untiefen der Digitalisierung im Arbeitsleben. Vielleicht eine Handvoll der angeritzten Themen sind fass bar ausjudiziert. Für sämtliche Bereiche, mit denen sich die insgesamt neun Autor:innen beschäftigen, gilt auf jeden Fall: Abenteuer garantiert. Die Herausgeberin beschreibt die aktuelle Stimmung, die für den gesamten Themenbereich gilt: „Neue Technologien, insb der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Personalbereich, schaffen neue Möglichkeiten – etwa für standardisierte, diskriminierungsfreie Auswahlprozesse. Sie werfen zugleich Fragen des Datenschutzes, der Mitbestimmung und der Fairness auf. Die arbeitsrechtlichen Grund lagen hierzu stammen zum Teil aus einer anderen Zeit“.
Arbeit suchen, Bewerber finden
Das Praxishandbuch reagiert auf die neuesten Trends auch in der anwaltlichen Arbeitswelt. Immer öfter sind Arbeitgeber mit dem Wunsch nach mehr Flexibilität und grenzüberschreitendem Arbeiten konfrontiert. Arbeitszeit, die stark reguliert wird, entspricht nicht mehr den Erwartungen nach kommender Berufsgenerationen. Um gekehrt haben Arbeitgeber neue und in ihrer Vielfalt attraktive Instrumente für das Recruiting an der Hand. Heute wird nicht mehr im Hörsaal nach Talenten für die Kanzleien gesucht, sondern mit digitalen Mitteln rund um die Welt. Hier wird das Buch ganz konkret und hilft, Risiken einzuschätzen, die bei einer eventuell unbedachten Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit dem „AI Act“ der Europäischen Gemeinschaft entstehen können: „Im Bereich des Personalmanagements und insb im Recruiting werden KI-Systeme, die Personalentscheidungen beeinflussen, wie etwa das Schalten von Stellenanzeigen, das Filtern von Bewerbungen oder die Bewertung von Bewerbern, als Hochrisiko-Systeme ein gestuft“.
Homeoffice im rechtlichen Rahmen
Obwohl sich der Megatrend zum Homeoffice, das in der Corona-Zeit salonfähig geworden ist, langsam wieder zurückentwickelt und beispielsweise große US-amerikanische Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen wieder fünf bis sechs Tage im Büro sehen wollen, hält sich in Europa und auch in Österreich die Tendenz zur „Arbeit daheim“. Juristisch spricht man mittlerweile von „Telearbeit“ und der Autor des Fachaufsatzes (Manuel Mayr) spricht hier von der „neuen Normalität“, auch wenn der Dienstnehmer keinen Rechtsanspruch hat, einseitig ins Homeoffice zu wechseln. Wie umfassend der Gesetzgeber sich bereits mit diesem Thema beschäftigt hat erkennt man an den Begriffen „Arbeitnehmer:innenschutz im Homeoffice“, „Arbeitsplatzevaluierung“ oder „Aufwandersatz bei Telearbeit“. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden im Praxishandbuch sehr konkrete Unterlagen zur gemeinsamen korrekten Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses im digitalen Zeitalter. Das Kämmerchen, in dem man arbeitet, kann sich aber durchaus weit weg von „daheim“ befinden. Das nennt man dann „Remote Work“. Solange die Zusammenarbeit innerhalb der EU stattfindet, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in puncto Arbeitsrecht und Sozialversicherungssystemen weitgehend im grünen Bereich. „Die grenzüberschreitende Arbeit in Drittstaaten erfordert hingegen eine genaue Überprüfung der jeweiligen bilateralen Regelungen“ liest man in dem Kapitel zur internationalen Arbeitsrechtsgestaltung.
Vorläufige KI-Grenzen
Florina Thenmayer, die Herausgeberin des Praxishandbuchs, gehört selbst zu jener Generation von Jurist:innen, für die die Welt eher ein Wohnzimmer als eine Industriehalle ist. Geboren in Rumänien, zur Magistra der Rechtswissenschaften ausgebildet in Wien, arbeitet sie mittlerweile bereits 11 Jahre als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in der renommierten Kanzlei DORDA in Wien. Nebenbei ist sie als Rechtsanwältin in der Londoner City zugelassen. In England, so berichtet Thenmayer, könne man sich juristischen Rat bereits in der ersten „KI-basierten“ Kanzlei holen. Nach ihrer persönlichen Einschätzung gefragt, ob sich die Künstliche Intelligenz zum Arbeitsplatzkiller entwickeln werde, vergleicht Florina Thenmayer Großbritannien und Österreich. „Ein frischer Solicitor in England wird nicht so kompetent sein wie ein (fünf Jahre als Konzipient ausgebildeter) Junganwalt in Wien.“
