Einheitliches System der betrieblichen Vorsorge. Auch freiberuflich tätige Rechtsanwält:innen und Notar:innen können von den Vorteilen der Abfertigung Neu profitieren. Wer sich rechtzeitig für eine betriebliche Vorsorgekasse entscheidet, hat die Chance auf eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension über die Selbständigenvorsorge.
Da Rechtsanwalt und Notar als freie Berufe gelten, ist die Abfertigung Neu nicht verpflichtend. Wer jedoch seine Tätigkeit in diesem Berufsfeld aufnimmt, kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung einen Selbständigen-Vorsorgevertrag mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse seiner Wahl abschließen. Die laufenden Beiträge sind dabei mit 1,53% der Höchstbeitragsgrundlage festgelegt – dies ergibt einen Wert von 1.298,05 Euro für das Jahr 2024. Wer sich für die Abfertigung Neu entscheidet, profitiert von folgenden Vorteilen:
Für Mitarbeiter:innen verpflichtend
Beschäftigt der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Arbeitnehmer:innen, so ist der Abschluss eines Mitarbeitervorsorgevertrages bei einer Betrieblichen Vorsorgekasse verpflichtend. Wer sich nicht bis spätestens sechs Monate nach Einstellung des ersten Mitarbeiters/der ersten Mitarbeiterin für eine Betriebliche Vorsorgekasse entscheidet, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugeteilt.
Als Anbieter im Raiffeisensektor zeichnet sich die Valida Vorsorgekasse durch nachhaltige, ertragsstarke Veranlagung und moderne Kommunikation über das Valida Vorsorgeportal aus: