NEUAUFLAGE. Mitte November wurde in Salzburg der neue Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz, 3. Auflage, vorgestellt. 30 ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Justiz erarbeiteten das Standardwerk. Es soll all jenen dienen, die mit den gegenständlichen Gesetzen in der Praxis, der Verwaltung und in der Rechtsprechung arbeiten.
Sektionschef Dr. Mathias Vogl (Herausgeber),
Univ. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer (Universität Salzburg),
Mag. Barbara Raimann (Verlagsleiterin/Verlag Österreich),
Dr. Theodor Thanner (Herausgeber)
Univ. Prof. Reinhard Klaushofer, Leiter des Fachbereichs öffentliches Recht an der Universität Salzburg konnte an dem gewaltigen Werk bei der Präsentation nur einen Fehler sehen: Man habe sich nicht die Mühe gemacht, die acht fehlenden Seiten zu füllen. Es seien statt 2024 „nur“ 2016 geworden. Damit ist der neueste Kommentar gegenüber seinem Vorgänger um fast 100 Prozent gewachsen. Folgende Materien haben dies nötig gemacht:
Inhalte der Kommentierung
Der neue Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz enthält neben den aktuellen Gesetzestexten ausführliche Erläuterungen und Erklärungen zu jeder einzelnen Gesetzesbestimmung, sämtliche Motivenberichte zu den einzelnen Bestimmungen und die Rechtsprechung in Form von insgesamt mehr als 900 Entscheidungen von VfGH, VwGH, OGH, Datenschutzbehörde, BVwG und allen Landesverwaltungsgerichten. Weiters gibt es umfangreiche Hinweise auf Literatur zu den einzelnen Bestimmungen, seien es Aufsätze, Beiträge in Festschriften oder sonstige Publikationen. Ebenfalls findet man in dem umfangreichen Werk Verordnungen, die auf Grund von Bestimmungen des SPG erlassen wurden.
Klärung vieler Einzelfragen
Hier eine Auswahl aus der großen Zahl von Detailfragen, die im neuen Kommentar behandelt werden: Wann können Platzverbote verhängt werden? Welche Voraussetzungen sind erforderlich, eine Person wegzuweisen? Welche Rechte und Pflichten hat die Exekutive? Was für Maßnahmen können bei Vorliegen häuslicher Gewalt gesetzt werden? Wie kann man sich über Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei beschweren? Wann darf unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt werden? Welche umfangreichen Regelungen hat die Exekutive im Bereich des Datenschutzes einzuhalten?
Wer braucht den Kommentar?
Die beiden Herausgeber – Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb a.D., Mitglied der unabhängigen Kommission Verfassungsschutz und Mag. Dr. Mathias Vogl, Sektionschef, Leiter der Sektion III – Recht, Bundesministerium für Inneres – haben gemeinsam mit 30 Autorinnen und Autoren das neue Standardwerk für drei Hauptzielgruppen erstellt: Sicherheitsverwaltung, Exekutive, Anwältinnen und Anwälte sollen in diesem Nachschlagwerk die Klärung aktueller Rechtsfragen finden. Richtern auf Bundes- und Landesebene werden gut strukturierte Hinweise darauf geboten, wie in der Vergangenheit Rechtsfragen gelöst wurden. Schließlich soll die Rechtswissenschaft den Überblick über die aktuelle Rechtsprechung bekommen, inklusive umfassender Erläuterungen des Wesensgehalts der einzelnen Regelungen.
Thanner/Vogl (Hrsg) SPG – SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ
3. Auflage 2016 Seiten, gebunden ISBN 978-3-7046-9379-2 (Print)
ISBN 978-3-7046-9580-2 (eBook) Verlag Österreich