Anmerkungen zu einem Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz

 

Die Entwicklung des Urheberrechtes als Teil des Immaterialgüterrechtes ist ein anschauliches Beispiel moderner Rechtsdynamik. In Österreich ist am 1. Jänner 2021 eine Urheberrechts-Novelle in Kraft getreten, die eine komplexe Veränderung des Urheberrechtes bedeutet und vor allem eine Umsetzung mehrerer Richtlinien des Unionsrechtes zum Gegenstand hatte. Sie brachte eine Ausweitung freier Werknutzungen und eine Förderung der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit europäischer Sendungen im Hör- und Rundfunkbereich sowie das Ursprungslandprinzip auf bestimmte sendungsbegleitende Online-Dienste.

Heinrich Neisser                                                                                                                                   

 

Die Entwicklung des Urheberrechtes als Teil des Immaterialgüterrechtes ist ein anschauliches Beispiel moderner Rechtsdynamik. In Österreich ist am 1. Jänner 2021 eine Urheberrechts-Novelle in Kraft getreten, die eine komplexe Veränderung des Urheberrechtes bedeutet und vor allem eine Umsetzung mehrerer Richtlinien des Unionsrechtes zum Gegenstand hatte. Sie brachte eine Ausweitung freier Werknutzungen und eine Förderung der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit europäischer Sendungen im Hör- und Rundfunkbereich sowie das Ursprungslandprinzip auf bestimmte sendungsbegleitende Online- Dienste. Diese Urheberrechts-Novelle ist die Grundlage Tür die Ausarbeitung eines „Praxiskommentars zum Urheberrechtsgesetz“ durch zwei Experten. Mathias Görg und Christian Feltl haben im Verlag LexisNexis eine Publikation veröffentlicht, die die Informationsdichte des Immaterialgüterrechtes im Besonderen für Praktiker erkennbar und verständlich macht. Auf 508 werden 116 Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes präzise analysiert und in ihren Zusammenhängen beleuchtet. In der Einleitung (Seite 1 bis 11) wird das Urheberrecht im Gefüge der österreichischen Gesamtrechtsordnung hervorgehoben. Im Anschluss wird die Rolle des Völkerrechtes als Motor für die Entwicklung des österreichischen Urheberrechtes (z.B. Welturheberrechtsabkommen) und die Bedeutung des Unionsrechtes (Rechtssprechung des EuGH, Richtlinien) hervorgehoben. Weiters das innerstaatliche und internationale Zuständigkeitsrecht und schließlich das Kollisionsrecht (z.B. Schutzlandprinzip, Prinzip der freien Rechtswahl). 

 

Die inhaltliche Gliederung des Kommentars umfasst 5 Hauptstücke. Im 1. Hauptstück wird das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst behandelt (im Besonderen die Verwertungsrechte, Werknutzungsrechte und Beschränkungen der Vermietungsrechte – freie Werknutzungen, sowie die Dauer des Urheberrechtes). Im 2. Hauptstück werden verwandte Schutzrechte behandelt (Schutz von Darbietungen, Lichtbildern, Schallträgern und Rundfunksendungen). Das dritte Hauptstück betrifft die Rechtsdurchsetzung durch zivilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften. Im 4. Hauptstück wird der Anwendungsbereich des Gesetzes thematisiert (u.a. Schallträger und Rundfunksendungen, Datenbanken, Presseveröffentlichungen). Im 5. Hauptstück werden Übergangs- und Schlussbestimmungen erläutert (z.B. das Verhältnis zum Recht der Europäischen Union). Zusammenfassend kann man festhalten, dass den Autoren ein Kommentar gelungen ist, der eine umfassende und präzise Information über das moderne Urheberrecht gewährleistet. Sie macht die praktische Bedeutung eines Rechtsbereichs deutlich, der in den Entwicklungen der vergangenen Jahre an gesellschaftlicher Relevanz zugenommen hat. Damit ist ein Bedürfnis verbunden, Information für praktische Herausforderungen zu geben. Dieses Ziel erfüllt der vorliegende Praxiskommentar in besonderer Weise.

Heinrich Neisser Dr., Univ Prof. em.

 

UrhG – Praxiskommentar zum Urheber- rechtsgesetz, 508 Seiten, Hardcover,

1. Auflage, ISBN: 978-3-7007-8278-0