Mediadaten 2025

 

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Gesamtauflage: 32.000 Stück

in Österreich, Liechtenstein, Deutsch, Schweiz, Südtirol, Slowenien und Tschechien.

Verbreitete Auflage: 
über 32.000 Stück

Verkaufte Auflage: 
über 22.320 Stück

 


Zielgruppen:

22.000 Stück

Unternehmer / Geschäftsführer / Führungskräfte in Banken / Firmenjuristen, Versicherungen, Immobilien- und Dienstleistungsgesellschaften, Fachhochschulen, Bildungsinstitute, Hotellerie, Tourismus, Autohandel, Telekommunikation, Kunst und Kultur, Premium-Handel.

9.050 Stück

Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen und Steuerberater in A / FL / Deutschschweiz / Südtirol / SLO / CZ und Süd-Bayern.

950 Stück

Universitäten, Behörden, Ministerien, Rechtsanwaltsanwärter, Studenten.


Versand mittels persönlicher Anschrift + Abo-Vertrieb: KEIN STREUVERLUST

 

 

Tarif Inserate:

Formate: 4c (vierfärbig)

1/1  Seite:    EUR  2.500,–

1/2  Seite:    EUR  1.800,–

1/3  Seite:    EUR  1.500,–

1/4  Seite:    EUR  1.000,–

Umschlagseiten  U2 / U3:    
EUR  3.000,–  

Umschlagseite  U4:    
EUR  3.500,–

 

Erscheinungs-Termine:

21. Februar 2025

18. April 2025

27. Juni 2025

 

19. September 2025
31. Oktober 2025

19. Dezember 2025


Tarif Beilagen:

bis 20g:   EUR  0,30 / Stück        

20g – 40g:   EUR  0,55 / Stück

 

Angebote:

3  Einschaltungen:  5 %  Sonderrabatt

6  Einschaltungen: 10 %  Sonderrabatt


Anzeigen- u. Druckunterlagenschluss:  
14 Tage vor Erscheinungstermin.

Alle Preise exkl. 5% Werbeabgabe und 20% MWSt.


Kanzlei-Portrait oder PR-Beitrag, 

monatlich aktualisierbar.

Online-Präsentation und
Stellenmarkt jederzeit buchbar!

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Verlags- und Anzeigenleitung

Beate Haderer
T: +43 (0)664 / 300 92 32

(» beate.haderer@anwaltaktuell.at)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Produktions-Bedingungen für
Inserenten und Beilagenkunden:

  1.  Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen und Beilagen.
  2.  Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung bzw. Freigabe des Inserates gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  3.  Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
  4. Bei Zurückziehung von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil 10 Tage vor Anzeigenschluss oder später (soweit dies produktionstechnisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 40% des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Für telefonische Zurückziehung muss binnen zwei Tagen die schriftliche Abbestellung nachgereicht werden. Diese Regelung gilt auch für die Stornierung von Beilagen.
  5. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
  6.  Für Unterlagen zu beauftragten Inseraten oder Beilagen, die trotz Erinnerung nicht rechtzeitig zu Produktionsbeginn eintreffen, behält sich der Verlag die Verrechnung von 50% des Auftragswertes vor. Farbabweichungen gegenüber dem Original müssen wir uns aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.
  7. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates oder Artikels an einem bestimmten Tag oder durch Druck- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen.
  8. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt, die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
  9. Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. 

Zahlungsbedingungen:

Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zulasten des Kunden. Auch die Weitergabe und Prolongierung gelten nicht als Zahlung des Kunden.

Für den Fall des Verzuges oder der Einräumung eines Zahlungsaufschubes werden Verzugs- bzw. Stundungszinsen in Höhe von 10% p. a. über den Zeitraum des Zahlungsaufschubes/Verzuges jeweils geltenden Zinsfußes für Eskontierung der Österreichischen Nationalbank vereinbart und sind wir berechtigt, von der Ausführung noch nicht durchgeführter Aufträge Abstand zu nehmen, ohne dass der Kunde daraus irgendwelche Ansprüche gegen uns ableiten könnte oder aus seiner Leistungsverpflichtung uns gegenüber entlassen wäre.

Wir sind berechtigt, noch nicht fertiggestellte Leistungen sofort abzurechnen und noch nicht fällige Forderungen sofort fälligzustellen, wenn der Kunde auch nur mit einer Forderung oder Rate in Verzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen (Insolvenz- oder Exekutionsverfahren etc.) eintritt.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.

Es gilt Österreichisches Recht.