Automatisieren statt Abtippen

 

 

 

 

 

 

 

In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium wurde der Tarifrechner von MANZ erweitert. Weitere Ausbauschritte stehen unmittelbar bevor.

David Steinbauer

 

Sich selbst beschreibt David Steinbauer als „Ju-rist mit IT-Affinität“. Der externe Senior Projektmanager im Bundesministerium für Justiz hat in den vergangenen fünf Jahren bereits so manches große Digitalisierungsprojekt abgewickelt. Dazu zählt etwa der KI-Einsatz bei der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen. Dafür gab es im Jahr 2022 einen eAward in der Kategorie „Machine Learning und künstliche Intelligenz“. Das Projekt sorgte nicht nur jenseits der Branche, sondern auch über die Grenzen Österreichs hinaus für Aufsehen.

Mit MANZ arbeitete der Projektmanager bereits bei der Einführung des Linkbutlers in den digitalen Justizakt zusammen, die 2021 erfolgte. Mit- hilfe des Linkbutlers lassen sich juristische Zitierungen in Dokumenten einfach und schnell mit Inhalten der RDB Rechtsdatenbank verlinken. „Die Zusammenarbeit mit MANZ hat immer sehr gut funktioniert“, erklärt Steinbauer. „Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer werden bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt.“

 

Wenn der Rechner rechnet

Sein Ansprechpartner im Fall der kürzlich erfolgten Erweiterung des MANZ Tarifrechners war Online-Produktmanager Roland Mühlbachler. Schon bislang bot der Tarifrechner eine einfache und schnelle Möglichkeit, Tarife nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zu berechnen und anschließend auszudrucken oder zu teilen. Im Vorjahr wurde der Leistungsumfang des Tarifrechners um Gerichtsgebühren gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG) erweitert. Bereits in einem ersten Schritt ist es nicht nur möglich, sämtliche Positionen zu erfassen und auf Richtigkeit zu prüfen. Seit dem Jahreswechsel lassen sich Kostennoten auch speichern, teilen und ausdrucken. Mit einem Klick können diese in die jeweilige Textverarbeitungs-Software übernommen werden. Auch der dazugehörige Gesetzestext wird angezeigt. In die Entwicklung wurden Vertreter:innen der Praxis eingebunden. In der Justiz tätige Testuser:innen untersuchten das Servicetool vorab auf Herz und Nieren und gaben anschließend ihr Feedback. Die Rückmeldungen? „Funktioniert sehr gut und in guter Qualität, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend“, erinnert sich der Online-Produktmanager. In einem Start-Workshop kam auch der Wunsch, den Bereich der Verfahrensabschnitte zu integrieren. Dies soll noch im ersten Quartal passieren.

 

Weitere Dienstleistungen

Steinbauer denkt bereits weiter: „Für die Zusammenarbeit wurde eine eigene Schnittstelle geschaffen, die sich für weitere Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit dem MANZ Verlag nutzen ließe.“ Auch ein neues Bürgerservice im Rahmen von JustizOnline schwebt ihm vor – in Form eines Gerichtsgebührenrechners für Bürger:innen. Wer eine Klage mit einem bestimmten Streitwert einbringen möchte, erhält so eine erste Information zu den voraussichtlichen Gerichtsgebühren. Zeitnah wird hier mit dem Bereich der Exekutionen und Klagen begonnen, in der Folge wird der Rechner um zusätzliche Tarifposten erweitert. „Wir haben somit zwei Stoßrichtungen“, erläutert Steinbauer. „Zum einen geht es uns darum, Richterinnen und Richtern die Arbeit zu erleichtern. Zum anderen sollen die Gerichte noch bürgernäher werden.“ Den Hauptvorteil des Tarifrechners für die Justiz sieht er in der Zeitersparnis. Hinzu kommt die Ausschaltung möglicher Fehlerquellen. Indessen werden schon Überlegungen angestellt, wie sich der Nutzerkomfort noch mehr verbessern ließe – von der Gestaltung des Rechners bis zu den angebotenen Leistungen. Entsprechende Optimierungen werden laufend umgesetzt.