MEISTERWERK ODER RUINE? Österreichs Bundespräsident hat in der politischen Krise nach „Ibiza“ die Bundesverfassung derart gelobt, dass sie mittlerweile kaum mehr öffentlich kritisierbar ist. Und es geht doch! Das aufwendig gestaltete Buch „Die Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ gibt sowohl Rechtsexperten wie auch Literat:innen reichlich Raum, das Gesetzeswerk kritisch zu sehen.
Wenn Herausgeber Christoph Bezemek feststellt: „Die österreichische Bundesverfassung ist eine Ruine“, dann zitiert er den früheren Justizminister Hans Klecatsky, der dies in den 70er-Jahren schon sagte. Er schildert, wie viele Anläufe genommen wurden, diese „Ruine“ wieder instand zu setzen. Die vorläufig letzte Zusammenkunft zur Findung einer besseren Verfassung liegt mittlerweile auch wieder über 20 Jahre zurück. Dem „Österreich-Konvent“ (2003 – 2005) gelang es (wieder) nicht, das Heilversprechen einer Besserung einzulösen. Bezemek erfreut zumindest die „massive Fettabsaugung durch die Verfassungsbereinigung 2008, mit der rund 1.000 Verfassungsbestimmungen ausgeschieden wurden“. Bezemek: „Danach verlagerte man sich auf die Symptombekämpfung.“ Es ist schon sehr unterhaltsam, wie der Herausgeber das Entstehen der Begeisterung rund um die Verfassung anlässlich der „Ibiza“-Vorkommnisse auf die Schaufel nimmt. Erst verweist er auf die Einleitung zum Verfassungs-Lehrbuch Öhlinger/Eberhard: „Kurz vor dem (100.) Geburtstag der Bundesverfassung prägte der Bundespräsident die inzwischen oft wiederholte Formel von der ‚Schönheit und Eleganz‘ dieser Verfassung … Von einer seit Jahrzehnten diskutierten Reformbedürftigkeit war vorerst keine Rede mehr.“ Bezemek dazu sarkastisch: „Eine Wunderheilung also, könnte man sagen. So, als ob der Bundespräsident der Bundesverfassung zugerufen hätte: ‚Nimm dein Bett und geh!‘ Und sie wäre dann tatsächlich losgelaufen, und wir alle – in patriotischer Aufwallung – hinterher.“
Stattdessen: Lob der Vielfalt
Wenn die Verfassung schon nicht „aus einem Guss“ ist, dürften sich Verlag und Herausgeber gedacht haben, dann machen wir doch etwas aus den Einzelteilen, aus der Vielfalt. Und sie veranstalteten ein Match zwischen Autor:innen und Rechtsprofessor:innen. Quasi ein Spiel zwischen „Team Kür“ und „Team Pflicht“. Literatur contra juristische Expertise. Schon um den Artikel eins der Bundesverfassung entwickelt sich ein unterhaltsames Ping-Pong. Kabarettist und Autor Dirk Stermann er zählt in „Wir sind Volker“ von einem Hobby-Imker und seiner politisch bedenklichen Nachbarschaft, Tatort Deutschland-Ost. Gesetzes interpretatorisch antwortet Ewald Wiederin, Wiener Professor für Öffentliches Recht. Elias Hirschl lässt wenig Gutes an Fahnen und Wappen und stellt zur Diskussion, ob wir uns anstelle des Bundesadlers auch eine Taube vorstellen könnten. Es geht um insgesamt 21 Verfassungsbestimmungen, die hier einerseits literarisch, andererseits rechtsphilosophisch betrachtet werden. Ein ganz großes Vergnügen. Denn sowohl die Autor:innentexte wie auch die professoralen Statements sind gleichermaßen amüsant. Man kann sich ja vorstellen bzw. in diesem Buch nachlesen, was Autor Franzobel, ein bekannter Spaßmacher, mit dem Verfassungsartikel 18 B-VG aufführt: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ Ich würde wetten, dass sich dieser und jener Autor selbst die Leckerlis aus der Verfassung herausgesucht hat. Es geht aber auch ernster. Marlene Streeruwitz stellt zum Gesetzesartikel „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“ einige bohren de Fragen zu Begriffen und Genderproblematik. Es liegt an Verfassungsrichter Michael Holoubek, ein paar klärende Worte des Widerspruchs zu liefern. Zum Begriff des Bundesstaates fällt der Autorin Valerie Fritsch ein: „Wer kein Österreicher sein will, kann immer noch ein Steirer sein, wer ein schlechter Staatsbürger ist, ist vielleicht der beste Tiroler.” Und da sind wir mitten im Deutungsgebiet des Föderalismusspezialisten Peter Bußjäger, der der Autorin noch eine weitere Zuordnungsdimension vorschlägt: die Gemeinde. Wenn jemand schon kein Österreicher sein will, könnte er zum Beispiel ein hervorragender Bludenzer sein. Und wie hält es die Verfassung mit der Religion? Die Autorin Gertraud Klemm moniert: „In Schulen, bei Hochzeiten und Begräbnissen, auf Fußballfeldern und Sportplätzen werden Menschen unentwegt zu kirchlichen Handlungen bzw. zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen, auch ganz ohne dass sie der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines Anderen unterstehen.“ Katharina Pabel, Pofessorin für Europarecht und Internationales Recht, hält entgegen: „In einer säkularen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen religiös geprägt sind, wird es schwieriger, Akzeptanz und Verständnis religiöser Lebensweisen zu erwarten. Die Religionsfreiheit sichert dann eine zukünftige Minderheit ab, die religiöse Überzeugungen als für sich identitätsprägend und handlungsanleitend sieht.“ Sollte es unserer Verfassung tatsächlich an der ihr zugeschriebenen Schönheit und Eleganz fehlen, so mindert dieses literarisch-intellektuell köstliche Buch den Schmerz darüber erheblich.
