ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian erläutert im Gespräch mit Anwalt Aktuell die bevorstehenden Einschnitte durch das Budgetbegleitgesetz und warnt vor negativen Konsequenzen für den Rechtsstaat.
Dr. Armenak Utudjian
Anwalt Aktuell: Herr Präsident, im Parlament wurden soeben das Budget und das sogenannte Budgetbegleitgesetz debattiert und beschlossen. Das betrifft auch die Rechtsanwaltschaft. Was können Sie uns darüber sagen?
Dr. Armenak Utudjian: Auch in der Justiz wird es – wie in allen anderen Bereichen des Bundeshaushalts – Einsparungen geben, beispielsweise in Form einer Verkürzung der Gerichtspraxis von derzeit sieben auf fünf Monate. Das heißt, man spart an der Ausbildung von Juristinnen und Juristen, die das personelle Fundament unseres Rechtsstaats bilden sollen. Ich halte es für einen großen Fehler, ausgerechnet hier den Sparstift anzusetzen. Man darf nicht vergessen, dass die Gerichtsgebühren bereits mit 1. April 2025 um durchschnittlich
23 % angehoben wurden. Man muss auch einmal über die Art und Weise debattieren, wie solche Gesetzesänderungen vonstattengehen.
Anwalt Aktuell: Können Sie das konkretisieren?
Dr. Armenak Utudjian: Ich halte es für eine Unart, im Zuge eines Budgetbegleitgesetzes allerhand legistische Vorhaben zusammenzufassen, die zu einem beträchtlichen Teil gar nichts mit dem Budget zu tun haben. Leider passt es zu der von mir bereits häufiger bemängelten Sitte, immer mehr Gesetzesvorhaben als Initiativanträge ein zubringen, um damit die Begutachtung zu umschiffen. Das sind keine erfreulichen Entwicklungen und es ist verstörend, dass sich das auch in dieser Gesetzgebungsperiode – trotz anderslautender Beteuerungen und Vorgaben im Regierungsprogramm – nicht ändert.
Anwalt Aktuell: Eines dieser Vorhaben im Budgetbegleitgesetz betrifft die Neuregelung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Das Justizministerium sprach von „Notmaßnahmen“, was ist Ihre Meinung dazu?
Dr. Armenak Utudjian: Konkret ist vorgesehen, dass die Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen künftig von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht mehr abgelehnt werden kann, wenn die Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert. Diese Maßnahme erfolgt zu Lasten aller betroffenen Personen, vor allem der Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Kanzleistruktur gar nicht in der Lage sind, eine adäquate psychosoziale Betreuung und Versorgung der Vertretenen sicherzustellen. Dass diese Verschlechterung ohne vorherige Befassung der betroffenen Berufsgruppen und ohne Begutachtung in einem Budgetbegleitgesetz durch das Parlament gepeitscht wurde, ist völlig inakzeptabel. Das haben wir der Frau Bundesministerin auch mitgeteilt. Die Bundesregierung wälzt ihr Budgetproblem in diesem Punkt auf uns ab. Wir werden uns daher geeignete Maßnahmen überlegen, um die se Regelung zu bekämpfen.
Anwalt Aktuell: Nicht Gegenstand des Budgetbegleitgesetzes, aber dennoch aktuelles Thema ist die von der Bundesregierung geplante „Messenger- Überwachung“. Halten Sie Ihre Kritik daran aufrecht?
Dr. Armenak Utudjian: Das staatliche Hacken von Computersystemen ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte und daher abzulehnen. Im Begutachtungsentwurf waren auch keine konkreten Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern enthalten. Das ist inakzeptabel. Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie eine verfassungskonforme Lösung aussehen könnte.
Anwalt Aktuell: Zu guter Letzt noch ein Ausblick auf den Herbst: Von 11. bis 13. September 2025 findet in Innsbruck der Anwaltstag statt. Was dürfen wir dort erwarten?
Dr. Armenak Utudjian: Der Anwaltstag widmet sich in diesem Jahr unter dem Motto „Die Zukunft des Wohnens“ einem großen Themen kreis, der nicht nur aktuell, sondern auch sehr vielschichtig und heraufordernd ist. Planen, Bauen und Wohnen sind Themen von großer juristischer und gesellschaftlicher Bedeutung und daher er warte ich spannende Diskussionen und neue Perspektiven.