WECKRUF. Die Gewalt gegen Frauen nimmt dramatisch zu. Die Zahl der Frauenmorde in den ersten Monaten dieses Jahres lässt befürchten, dass es zu einem neuen Rekord kommt. Die Wiener Anwältin Katharina Braun engagiert sich seit Jahren für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und für die Schaffung von mehr Öffentlichkeit. Hier berichtet sie vom Schicksal einer Schweizerin.
RA Mag. Katharina Braun
Die 36 Jahre alte Nicole Dill lernt im Jahr 2006 untertags in einem Cafe in Luzern einen freundlichen Mann (40 Jahre alt) kennen. Die beiden verlieben sich ineinander. Die Beziehung verläuft zunächst auch sehr harmonisch. Irgend wann erzählt der Mann Nicole Dill, dass er schon einmal im Gefängnis war. Nicole nimmt an, dass die Inhaftierung wegen länger zurückliegenden kleineren Vermögensdelikte, aber sicher nicht wegen eines gravierenden Delikts erfolgt wäre, denn sonst säße der Mann doch sicher in Haft. Sie weiß, dass ihr Freund regelmäßig zu einem Therapeuten geht. Doch mit der Zeit wird der Mann immer besitzergreifender. Als ihr der Freund sagt, dass er sich umbringen würde, wenn sie ihn verlässt, wendet sich diese in ihrer Not an den Therapeuten des Mannes. Dieser rät ihr nach ihren Schilderungen zu einer Trennung, sie solle dies jedoch langsam machen. Auch sagt ihr der Therapeut, was sie etwas wundert, nach ihrem Einverständnis, die Polizei zu informieren. Ein Polizist ruft sie an und rät ihr zu einer langsamen Trennung. In weiterer Folge nimmt sie dem Mann den Schlüssel zu ihrer Wohnung ab und schickt ihm eine Mail, mit welcher sie die Beziehung beendet. Der Mann verschafft sich danach gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung und bemächtigt sich der Frau. Letztlich gipfelt das Ganze in einem extremen Angriff auf Nicole (drei Schüsse mit einer Armbrust in deren Brustkorb, dies nachdem er sie zuvor vergewaltigt und versucht hatte mit Auspuffgasen zu ersticken). Dies überlebt sie nur knapp. Drei Tage nach seiner Tat suizidiert sich der Mann im Gefängnis. Es kommt heraus, dass der Mann schon zuvor eine Frau vergewaltigt und eine andere Frau ermordet hatte, kurz vor dem Kennenlernen mit Nicole war er in Untersuchungshaft gewesen, dies wegen Gewalt an einer Expartnerin. Der Mann war unter Auflagen (eben Therapie zu machen) auf freiem Fuß. Ein psychiatrisches Gutachten (dies aus dem Jahr 2006) hatte dem Täter in einer Krisensituation, wie einer Trennung, eine hohe Gefährlichkeit insbesondere für die jeweilige Partnerin konstatiert. Wie dem aufmerksamen Leser sicher nicht entgangen ist verwende ich den vollen Namen des Opfers. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass ein Staat potentielle Opfer proaktiv zu schützen hat und diesem nicht die Risikoeinschätzung überlassen darf. Der EGMR (April 2025, EGMR-Urteil (56114/18)) sprach Nicole Dill eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30.000 Euro gegen die Schweiz zu. Spätestens mit dem Anruf von Nicole Dill bei dem Therapeuten hätte der Staat von sich aus tätig werden müssen und Maßnahmen zum Schutz von Nicole Dill ergreifen müssen.
Nicole Dill: https://www.youtube.com/shorts/mYDn2nBRR3E https://www.tele1.ch/nachrichten/nicole-dill-bekommt- recht- 160406347
18 Jahre hat Nicole Dills Kampf benötigt, um diesen Rechtssieg zu erzielen.
Und Österreich?
Mir ist unbegreiflich warum diese sehr wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Österreich medial bis dato unter den Tisch gekehrt und nicht breit diskutiert wird. Aus dieser Entscheidung ergibt sich die staatliche Verpflichtung, Opfer proaktiv zu schützen und so auch allenfalls die nationale Gesetzgebung zu adaptieren. Bei bestimmten Verhaltensweisen sollte ein potentielles Opfer daher das Recht auf eine Informierung über die Person und deren strafrechtliches Vorleben haben, dies, um diese überhaupt richtig einschätzen zu können. Meines Erachtens greifen die bisher bestehenden nationalen Bestimmungen zu kurz. Datenschutz ist leider oft Täterschutz. Ich fände es wichtig. um die Gewalt an Frauen sichtbar zu machen, einen eigenen Straftatbestand „Femizid“ einzuführen. Eben die Tat an einem Menschen aufgrund dessen Geschlechts „Frau“. Es gibt opferspezifische Verhaltensmuster, die man kennen muss.
Psychologische Schulungen des Personals
Zudem ist der Umstand zu berücksichtigen, dass die Täter meist aus dem Nahumfeld stammen. Nicht zuletzt auch wegen der hohen Zahl an Einstellungen und Freisprüchen bei Sexualdelikten und der damit einhergehenden Unsicherheit brauchen Opfer auch oft länger, um sich zu einer Anzeige durchzuringen. Es bedarf also unbedingt psychologischer Schulungen aller Personen, so auch der Jurist:innen, die in diesem Bereich zu tun haben. In den Pflegschaftsverfahren wird noch immer nicht die Gewalt an der Mutter auch als Gewalt am Kind gewertet, sodass in Gewaltfällen die Mutter gehalten ist, den Kontakt des Kindes zum Vater zu ermöglichen. Es mangelt bei den Behörden oft an der Koordination der einzelnen Abteilungen sowie an Einsicht ins Vorstrafenregister. Dies führt nicht nur zu einer erschwerten Informationsbeschaffung, sondern vereitelt manchmal auch eine Gefährdungsbescheinigung. Dies kann fatal, bisweilen auch lebensgefährlich sein. Bei Strafverfahren, bei welchen „der Verlust der geliebten Partnerin“ ein Strafmilderungsgrund ist, sollte es meines Erachtens verpflichtend sein, im Verfahren die Qualität der Beziehung genau zu betrachten. Dies nicht nur alleine anhand der Einvernahme des Mannes selbst.
Aviso: Maria Rösslhumer, ehemalige Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser und nun für „StoP- Stad teile ohne Partnergewalt“ tätig, wird voraussichtlich zu einer Podiumsveranstaltung im September 2026 nach Wien kommen.
Details werden auf meiner Homepage www.rechtsanwaeltin-braun.at kommen. https://www.stop-partnergewalt.at/
