ANWALT ALS MINISTER. In den letzten 25 Jahren waren außer Richter:innen und Beamt:innen nur zwei Repräsentanten der Anwaltschaft für die oberste Leitung der österreichischen Justiz verantwortlich: Alma Zadic (2020 bis 2025) und Dieter Böhmdorfer (2000 – 2004). Zu Beginn des Jahrtausends brachte der Wie ner Wirtschaftsanwalt kräftigen Wind ins Palais Trautson. Frustriert vom Koalitionspartner ÖVP verließ er die Regierung. Ein Gespräch über Chancen und Grenzen eines Politikers sowie über das mittlerweile wieder 22-jährige Leben in der Advokaturen.
Dr. Dieter Böhmdorfer Interview: Dietmar Dworschak
Anwalt Aktuell: Auf dem Titelblatt unserer ersten Ausgabe vor 25 Jahren stand die Schlagzeile „Ein Minister gibt Gas“. Hatten Sie das Gefühl, dass wir Sie da richtig eingeschätzt haben?
Dieter Böhmdorfer: Ja und nein. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, ausschließlich Sachpolitik zu betreiben. Vor meiner Tätigkeit als Minister musste ich feststellen, dass sich sehr wenig in gesetz geberischer und justizpolitischer Ebene getan hatte. Ich gebe zu, dass ich manchmal mit übertriebenem Eifer versucht habe, dieses Manko auszugleichen.
Anwalt Aktuell: Sie waren insgesamt viereinhalb Jahre im Amt. Sind Sie mit dem Erreichten zufrieden? Gibt es ein paar Dinge, von denen Sie sagen: Ja, das ist uns gelungen?
Dieter Böhmdorfer: Ich bin nie mit dem Erreichten zufrieden. Ich habe allerdings erkannt, dass Fortschritte in der Politik nur gegen sehr großen Widerstand möglich sind, sodass ich dann wieder mit großer Freude in meinen angestammten Beruf als Rechtsanwalt zu rückgekehrt bin. Natürlich bin ich mit einigem zufrieden, es ist aber nicht passend, sich in Eigenlob zu ergehen.
Anwalt Aktuell: Ende April 2003 wurde über Ihr Betreiben die Jugendstrafanstalt geschlossen. War das eine richtige Entscheidung?
Dieter Böhmdorfer: Es wurde die Jugendstrafanstalt nicht geschlossen, sondern in die modernere Justizanstalt beim LG für Strafsachen Wien integriert. Wir haben die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes auf die bis zu 21-jährigen ausgedehnt, dadurch gab es auf ein mal viel mehr „Jugendliche“ und keinen Platz mehr für diese im angestammten Jugend-Gerichtsgebäude in 1030 Wien Rüdengasse. Wenn heute wieder Unzufriedenheit mit der Situation besteht, bin ich jederzeit für eine noch bessere Lösung. Damals war die Entscheidung alternativlos.
Anwalt Aktuell: Im August 2004, zum Ende Ihrer Ministertätigkeit, haben Sie mir gesagt, „Störenfried habe ich immer als Kompliment empfunden“. Wen haben Sie damals am meisten gestört?
Dieter Böhmdorfer: Als Justizminister wollte ich niemanden stören. Ich habe auch per se keinen großen Widerstand empfunden. Fachlich wurde mir eher attestiert, dass ich nicht so falsch liege. Der „Störenfried“ war so gemeint, dass ich mit der ÖVP einfach nicht mehr zurechtgekommen bin. Da war es vor allem Molterer (damals Vizekanzler, die Red.), der die Speerspitze gebildet und mich als Störenfried bezeichnet hat. Das war einer der Gründe, warum ich wie der in die Anwaltschaft zurückgekehrt bin, weil ich gemerkt habe, dass, wenn man mit privatwirtschaftlichem Leistungsdenken in die Politik geht, man dort fehl am Platz ist.
Anwalt Aktuell: Wie beurteilen Sie die Performance der österreichischen Gerichtsbarkeit in den letzten 25 Jahren?
Dieter Böhmdorfer: Ich glaube, dass die Verfahren generell zu langsam sind. In Strafverfahren ist das schon überauffällig, in Zivil verfahren ebenfalls festzustellen. Die Zügigkeit in der Führung und im Abschluss von Verfahren bei Zivil- und Strafgerichten wäre nur eine Organisationsfrage. Es wäre das Einfachste, wenn die Republik Österreich bei überlangen Verfahren haften müsste. Die Republik würde sich dann gleich bemühen, die Verfahren besser zu organisieren. Zu dieser besseren Organisation gehört natürlich auch eine Verbesserung des Personalstandes. Man müsste bei der Richterschaft das Personal aufstocken, bei der Staatsanwaltschaft müsste man mehr Kompetenz einbringen, vor allem in Sachen Wirtschaft(recht). Im Zivil- als auch Strafprozessbereich muss man das Sachverständigenwesen verbessern.
Anwalt Aktuell: Wie gefällt es Ihnen, dass heutzutage, anders als vor 25 Jahren, Gerichtsurteile nicht selten in Zweifel gezogen und auch angefeindet werden?
Dieter Böhmdorfer: Anfeinden geht natürlich nicht. Kritisieren? Da sag ich: Feuer frei. Ich sehe nicht ein, dass vor allem Letztentscheidungen von Oberstgerichten nicht kritisiert werden sollten. Ich bedauere es auch persönlich, dass in Österreich gegen Entscheidungen von Höchstgerichten keine Amtshaftungsansprüche möglich sind. Das führt eher zu Oberflächlichkeit als zu erhöhter Genauigkeit.
Anwalt Aktuell: Zwischendurch eine Gewissensfrage: Wie viele Weisungen haben Sie als Minister den Staatsanwaltschaften erteilt?
Dieter Böhmdorfer: Ich weiß das natürlich nicht. Ich kann aber mit Fug und Recht behaupten, dass alle Weisungen ausschließlich sachlich waren und keine einzige parteipolitisch begründet war. Mir war aber klar, dass die Weisungsspitze funktionieren muss. Die notwendige ordentliche Dienst- und Fachaufsicht ist in den letzten 20 Jahren zweifellos verloren gegangen. Wichtig ist auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sektionschef, und die ist im Falle Pilnacek zwischen den handelnden Personen offenkundig völlig verloren gegangen.
Anwalt Aktuell: Was sagen Sie eigentlich zu der Idee und unendlichen Geschichte einer Bundesstaatsanwaltschaft?
Dieter Böhmdorfer: Wir brauchen sie nicht. Wir dürften sie auch gar nicht wollen, weil wir da durch das Verantwortlichkeitssystem der obersten Organe durchbrechen würden. Ich wage zu prophezeien, dass diese Vorschläge, die vor allem von Linkspolitikern oder von Journalisten kommen, nicht umsetzbar sind und dass sich die Diskussion totlaufen wird. Wenn man die Weisungsspitze vom Justizministerium wegnimmt, ist verfassungsrechtlich völlig unklar, wie man die Verantwortlichkeit dieser neu en Weisungsspitze klärt, die beim Minister zu einer Ministerverantwortlichkeit führen würde. Wenn man noch eines draufsetzt und eine Dreierspitze macht, dann wird das Problem noch größer. Wenn man’s durchdenkt ist das eine absolut unproduktive, sinnlose Diskussion.
Anwalt Aktuell: Nach Beendigung Ihrer Ministertätigkeit waren Sie 22 Jahre als Anwalt tätig. Was hat sich in dieser Zeit am Berufsbild geändert?
Dieter Böhmdorfer: Leider nichts. Es ist die Apathie unserer Standesvertretung noch tragischer geworden. Ich bin sehr betrübt über deren mangelnde Durchschlagskraft. Die Anwälte sind die wesentlichsten Träger des Rechtsstaates. Es ist für jemanden, der diesen Be ruf seit fünf Jahrzehnten ausübt, furchtbar, wenn man zusehen muss, wie zum Beispiel der Verteidiger-Kostenersatz mit lächerlich geringen Beträgen geregelt wird. Zum Beispiel: Die Pauschalkosten für eine Revision beim Obersten Gerichtshof sind zirka zehn Mal höher als das, was laut Anwaltstarif ohne Umsatzsteuer an den Anwalt zu bezahlen ist. Dieses Rechenbeispiel bezieht sich auf einen Streitwert von rund einer Million Euro. Unser Stand bemüht sich einfach zu wenig, um an diesem System, das die Bürger frustriert, etwas zu ändern. Darüber hin aus sollte der Rechtsanwaltstand wissen, dass der Föderalismus der Anwaltschaft schadet und die Aufspaltung in neun Länderkammern das Teuerste und Unproduktivste ist, was man sich nur vorstellen kann.
Anwalt Aktuell: Mit der Künstlichen Intelligenz wurde auch für die Anwaltschaft ein neues Kapitel aufgeschlagen. Wird es den Berufsstand in 25 Jahren noch geben?
Dieter Böhmdorfer: Dass es ihn nicht gibt, ist für mich ausgeschlossen. Ich gehöre nicht zu jenen, die glauben, die Zukunft deuten zu können. Klar ist, dass die Auffindung von Rechtsfragenlösungen durch die KI natürlich viel einfacher geworden ist als vor ein paar Jahren. In meiner sehr langen anwaltlichen Tätigkeit habe ich aber ein Credo gelernt: Erfolgreich kann man nur sein, wenn man sich genaustens mit der Sachverhalts frage befasst. Das wird auch in Zukunft der Schlüssel zu einer erfolgreichen advokatorischen Tätigkeit sein.
Anwalt Aktuell: Wenn Sie nach Ihrer langen und erfolgreichen Karriere von Ihren Enkeln gefragt werden, ob sie Rechtswissenschaften studieren sollen, was sagen Sie dann?
Dieter Böhmdorfer: Dann sage ich ja! Aber mit der ganz wesentlichen Hinzufügung, dass man bei der eigenen anwaltlichen Ausbildung auch darauf achten muss, sich auf Anwaltstätigkeit im internationalen Bereich vorzubereiten. Wenn ich mich nur darauf beschränke, in Österreich Kirchenbeiträge einzuklagen und Verkehrsunfälle abzuwickeln, dann ist das weder zufriedenstellend noch ein Zukunftsprogramm. Ich habe die se Frage in meiner Familie schon erörtert und sage dazu: Die Zukunft des Rechtsanwalts liegt darin, dass er sich zumindest auch in Europa bewegt, besser noch darüber hinaus. Wir erleben aktuell auch die Bedeutung des Völkerrechts, die immer unterschätzt wurde. Wir wissen, wie sehr es unserer Lebensqualität und unserem Sicherheitsbedürfnis nützen würde, wenn sich die Staaten an das Völkerrecht hielten.
Herr Dr. Böhmdorfer, danke für das Gespräch.
