Schon ein Vierteljahrhundert?

 

 

 

 

 

 

ZEITRAFFER. 11 Minister:innen und zahllose Präsident:innen sind in 25 Jahren gekommen und gegangen. Die österreichische Verfassung ist noch immer „eine Ruine“, im Strafvollzug wird die Menschenwürde verletzt, die Anwaltschaft schaut in eine spannende KI-Zukunft. Aber: Die Österreicher:innen sind mit Gerichten und Richter:innen rundherum zufrieden. ANWALT AKTUELL begleitet den Rechtsstaat seit nunmehr 25 Jahren.                                           

Dietmar Dworschak                                                                                                                                   

Herausgeber & Chefredakteur                                                                                                                      

 

RAUER START. Im Februar 2001 schickten wir einen freundlichen Brief an den ÖRAK und an die neun Landeskammern. Inhalt: Hier kommt das neue Medium ANWALT AKTUELL, herzliche Einladung zur Zusammenarbeit. Antwort, wenn überhaupt: kein Bedarf.

 

WIEN IST ANDERS. Umso überraschender, dass uns nach dem eisigen Start der damalige Wiener RAK-Präsident Peter Knirsch (ein Tiroler) zur Zusammenarbeit einlud. Es folgten viele interessante Titelseiten und Interviews mit Spitzenfunktionären der Wiener Kammer, perfekt orchestriert von KAD Manfred Stimmler. Ergebnis: Intern und auch extern wusste man, was der Kammer wichtig ist und wofür sie steht. Diese Zusammenarbeit dauerte mehrere Jahre und erlebte ihre Blütezeit anlässlich der (unerwarteten) demokratischen Auseinandersetzungen Mitte der Zehnerjahre. Das Match der wahlwerbenden Gruppen wurde nicht unwesentlich in unserem Medium ausgetragen. Die Mobilisierung der Kammermitglieder gelang. Nie wieder gab es ähnlich hohe Wahlbeteiligungen.

 

BESONDERE BEGEGNUNGEN. Brigitte Bierlein erschien schon früh am Titelblatt unseres Magazins, damals als Präsidentin der Staatsanwält:innen. Ihre Kompetenz, gepaart mit wunderbarem Charme, führte sie später bekanntlich an die Spitze des VfGH und ins Bundeskanzleramt. Auch ihre Amtsvorgänger Ludwig Adamovich und Gerhart Holzinger standen uns gerne für Gespräche zur Verfügung. Eine besondere Begegnung hatten wir auch mit dem deutschen Wissenschaftler und Autor Jan Philipp Reemtsma in Hamburg. Trotz seiner Nahtoderfahrung als Entführungsopfer war für ihn eines klar: Ohne Vertrauen funktioniert das menschliche Zusammenleben nicht. 

 

ANWÄLT:INNEN. Zum Anfang der 2000er-Jahre begann sich das Berufsbild der Anwaltschaft markant zu ändern. Die Scheu der Mandant:innen, sich Rat im Internet zu holen, schwand spürbar dahin und setzte bisherige Honorarmodelle unter Druck. Das Kanzleischild war nicht länger eine Einkommensgarantie. Es entwickelten sich zwei Strömungen: Die Anwältin/der Anwalt suchte verstärkt die Öffentlichkeit und eine bessere persönliche Bekanntheit. Tendenz zwei war die Suche nach Spezialisierung. Plötzlich entwickelte sich – ähnlich dem Schweizer Modell – eine Art Fachanwalt-Szene für Vergaberecht, Wettbewerbs recht, Immobilienrecht, Familienrecht etc. Zur spannenden Frage, wie die nächste Entwicklungsstufe des Berufsstandes in Zeiten der „Künstlichen Intelligenz“ aussieht, gibt es momentan nur eines: Ungewissheit. Am besten fragen wir ChatGPT!

 

WETTBEWERB, JA BITTE. Eineinviertel Jahre nach ANWALT AKTUELL wurde im Juli 2002 die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegründet.

Theodor Thanner baute sie von 2007 bis 2021 zu einer schlagkräftigen Institution aus, die sich durch präzise Marktanalysen und die Beantragung beachtlicher Kartellstrafen internationale Anerkennung und Respekt in der österreichischen Wirtschaft erwarb. Nachfolgerin Natalie Harsdorf setzte den Erfolg der Behörde konsequent fort und erzielte in diesem Frühjahr die höchste jemals in Österreich verhängte Kartellstrafe: 146 Millionen Euro gegen die Strabag. 

 

GLEICHBEHANDLUNG. Sabine Matejka, viele Jahre sehr engagierte und respektierte Präsidentin der österreichischen Richter:in nen, bekam ein Jahr nach ihrer Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission per Mail die Nachricht, dass sie bei der Bestellung der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ungleich behandelt worden sei. Ein schriftliches Urteil kommt. Irgendwann. Und dann: wird der von ihr angestrebte Posten bereits jahrelang von einem Mann besetzt sein. Die vieldiskutierte Postenbesetzung am Finanzamt Braunau ist aus gegangen, wie sich viele Frauen Gleichbehandlung eben nicht vorstellen: Ja, im Grunde war sie schon die bessere, aber … den Posten hat ein Mann gekriegt. Ob hier geschoben wurde oder nicht („Causa Wöginger“) – die Stimmung im Lande ist noch weit weg von „Gleichbehandlung“. Der neueste Fall poppt gerade in Salzburg auf, wo sich die wackeren Männer der Bauernkammer nicht vorstellen wollten, eine Frau als Kammerdirektorin zu bekommen. Wenn in Sachen Gleichbehandlung wirklich endlich substantiell etwas weitergehen soll, dann müssen die zuständigen Kommissionen ganz rasch finanziell und personell aus ihrem Dornröschenschlaf geholt werden. Die letzte und die aktuelle Justizministerin, beide bekennende Feministinnen, haben keine erkennbaren Initiativen gesetzt, diese Kommission spürbar zu unterstützen bzw. in ihrer Wirksamkeit zu stärken. 

 

IM NAMEN DER REPUBLIK. Vor 25 Jahren war es selbstverständlich, Gerichtsurteile anzuerkennen. Spätestens die Ära Kurz machte es salonfähig, über Institutionen der Justiz zu lästern und die Gerichtsbarkeit „anzupatzen“. Gerne haben Medien (speziell der Boulevard) diesen Trend vertieft und eine hämische Koalition mit der Dritten im Bunde geschlossen: der Litigation-PR. Heute ringt ein Gericht nicht nur um die Wahrheit in der jeweiligen Verhandlung, sondern auch gegen mediale Fehlbehauptungen und am Ende nicht selten mit herablassenden, in Frage stellenden Urteils-„Kommentaren“. Ich bin froh, dass ich am Ende dieses Zeitraffers daran erinnern kann, dass die österreichische Bevölkerung trotz dieser Umtriebe der Politik und der Medien zu knapp 90 Prozent der Unabhängigkeit der Ge richte und Richter:innen der Republik vertraut (Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU). Respekt.