GEFÄHRLICHE GEFÄNGNISSE. Reinhard Klaushofer leitet seit fünf Jahren die Bundeskommission der Volksanwaltschaft mit der Aufgabe, den Strafvollzug einschließlich des Maßnahmenvollzugs und die forensischen Stationen laufend zu besuchen. Sein Befund ist vernichtend. Er fordert dringend gesetzliche Änderungen und ein besseres Management für die Strafanstalten.
Univ. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Anwalt Aktuell: Wie hat sich die Lage in den letzten fünf Jahren verändert – positiv oder negativ?
Reinhard Klaushofer: Ich kenne das Geschäft des Menschenrechtsschutzes in der Exekutive seit über 20 Jahren, um genau zu sein seit 26 Jahren. Was den Gefängnisbereich anlangt, so gibt es seit Ende der Covid-Situation einen massiven An stieg der Insassenzahlen, das heißt den sogenannten Überbelag. Wir haben österreichweit einen Überbelag von durchschnittlich 12 bis 15 Prozent. In Wien- Josefstadt, das ja das größte Gefängnis in Österreich ist, bewegt er sich meistens zwischen 20 und 30 Prozent. Dieser Überbelag führt zu ungeheuer vielen Folgeschwierigkeiten und Problemen. Es führt zu wenig Beschäftigung, führt zu ausbrennendem Personal, führt zu zu geringem Freizeitangebot und führt insbesondere auch zu einer totalen Überforderung, was die medizinische, soziale, psychosoziale Versorgung an langt, die durch den Überbelag verschärft wird und sonst schon angespannt ist, aber zusätzlich auf eine negative Spitze getrieben wird.
Anwalt Aktuell: Apropos Spitze: Was sind die gravierendsten Missstände?
Reinhard Klaushofer: Die gravierendsten Missstände sind Defizite, die sich in der medizinischen, psychosozialen Versorgung ergeben, weil die Menschen, die das System extrem stark beanspruchen, wiederum Ressourcen abziehen von allen anderen, die noch mit inhaftiert sind. Die stark in Anspruch Nehmenden kommen zuvor, so qua si wie eine Triage, an die Reihe, und natürlich, wenn sie auffällig sind, nehmen sie die Ressourcen von denen, die auch was brauchen würden, und die, die auch was brauchen würden, bauen dann, sozusagen, Krankheitsbilder auf. Das heißt, das ist eine ungeheuer dynamische Entwicklung, die zu einer massiven Minderversorgung führt, die noch mit einer großen Schnittstellenproblematik gepaart ist, weil wir im Krankenanstaltenbereich, was die psychiatrische Versorgung an langt, ja auch starke Defizite haben. Und dann lasse ich noch das Sonderthema der Kinder- und Jugendpsychiatrie außen vor, das noch einmal ein Spezialproblemkreis ist.
Anwalt Aktuell: Haben die Missstände quantitativ und qualitativ eine derartig hohe Dimension, dass man sie realistisch nicht mehr sanieren kann?
Reinhard Klaushofer: Ich habe kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz davon gesprochen, dass Österreich im Strafvollzugssystem systemisch die Menschenrechte verletzt. Ich bleibe bei dieser Feststellung, weil man zurzeit erstens das große Ziel der Resozialisierung und zweitens die physische und psychische Gesundheit in Wahrheit nicht mehr vollkommen gewährleisten kann. Das heißt, wir haben eine Verletzung, die insbesondere die Artikel 3, 5 und 8 der MRK betrifft. Es ließe sich in den Griff bekommen, aber dazu müsste es massive Maßnahmen geben. Also entweder mehr investieren in Ressourcen, aber auch zu überlegen, ob unser Strafrechtssystem so stimmt. Wir haben europaweit eine der höchsten Insassenraten im Verhältnis zur Bevölkerung. Man sollte sich genauer die extramuralen und sonstigen Versorgungssituationen anschauen und insbesondere über Entlastungspakete nachdenken, wie Amnestie, wie frühere Entlassungen, wie bedingte Entlassungen, möglicherweise eine Nachsicht beim Strafantritt. Dazu braucht es aber unpopuläre legistische Maßnahmen, zu denen man sich durchringen muss. Das System steht an. Und was die Entlassungssituation anlangt, müsste viel mehr noch der sogenannte Entlassungsvollzug forciert werden. Wir müssen weiterkommen, um die Menschen schnell wieder in die Gesellschaft zu bringen, und man muss mitdenken, auch Menschen, die aus anderen Herkunftsländern sind, die möglicherweise in Österreich kein Aufenthaltsrecht mehr haben, auch wieder in die Herkunftsländer zu bringen. Das ist nichts Menschenrechtswidriges, sondern es geht um eine menschenrechtskonforme Rückführung in den Herkunftsstaat.
Anwalt Aktuell: Die Ministerin sagt, die Missstände seien geerbt. Wenn ja, wo liegt hier der Managementfehler eigentlich? Sind das Fehler, die in den einzelnen Anstalten gemacht werden, oder fehlt es hier an der Aufsicht?
Reinhard Klaushofer: Also, die Ministerin hat recht, wenn sie sagt, es ist geerbt. Wir zeigen diese Themen und diese Problemstellungen schon lange auf, über viele Jahre schon. Die Anstalten selbst können in Wahrheit nur noch Mangelverwaltung betreiben. Es fehlt, und ich habe das auch deutlich geäußert, an zentraler inhaltlicher Steuerung seitens der Generaldirektion. Die müsste diesbezüglich viel mehr und viel stärker die Managementaufgabe wahrnehmen. Da beschäftigt man sich intern sehr viel mit Kennzahlen, aber nicht mit substanzieller inhaltlicher Unterstützung, aus meiner Warte betrachtet. Insofern, ja, die Ministerin hat es geerbt. Im Ressort selbst ist das schon ewig bekannt.
Herr Professor Klaushofer, danke für das Gespräch
