„Ich halte es für verfehlt, am Rechtsstaat zu sparen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian kritisiert im Gespräch mit Anwalt Aktuell die negativen Auswirkungen des Doppelbudgets 2027/28 auf die Justiz und den Rechtsstaat.

Dr. Armenak Utudjian                                                                                                                                                                           

 

Anwalt Aktuell: Herr Präsident, kürzlich wurde das Doppelbudget 2027/28 präsentiert, das zahlreiche Einsparungen beinhaltet. In der Justiz regt sich Unmut, da es keine zusätzlichen Planstellen geben wird. Wie ist Ihre Einschätzung?

 

Dr. Armenak Utudjian: Ich halte den Unmut für absolut berechtigt. Klar ist, dass der Staat sparen muss, um die Budgetziele zu erreichen und das EU-Defizitverfahren verlassen zu können. Auf der an deren Seite halte ich es aber für verfehlt, am Rechtsstaat zu sparen. Und nichts anderes geschieht derzeit.

 

Anwalt Aktuell: Was meinen Sie damit konkret?

 

Dr. Armenak Utudjian:  Ich halte die Warnungen der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vor ei ner drohenden, wenn nicht sogar stellenweise schon vorhandenen, Überlastung für gerechtfer tigt. In den letzten Jahren wurden einige wichti ge rechtsstaatliche Verbesserungen erzielt, wie etwa die Neuregelung der Handysicherstellung oder die Einführung eines neuen Kostenersatz systems bei Freispruch und Einstellung. Dazu kommen noch weitere Reformen, die zu einem Mehraufwand bei den Gerichten und Staatsan waltschaften geführt haben. Dass all das auch einen gewissen Personal- und Ressourcenbedarf mit sich bringt, liegt auf der Hand. Diesem muss aber auch Rechnung getragen werden, wenn man den Rechtsstaat ernst nimmt. Von der alarmierenden Situation im Strafvollzug ganz zu schweigen. Ich weiß, dass sich die Frau Bundesministerin für Justiz sehr für eine entsprechende Dotierung des Justizbudgets ein gesetzt hat. Unverständlich ist allerdings, weshalb der Finanzminister diese Notwendigkeit nicht erkannt hat. Insbesondere, wenn wir uns die erst im Vorjahr drastisch erhöhten Gerichtsgebühren vor Augen halten, von denen wiederum nur der Finanzminister profitiert, da sie in den allgemeinen Budgettopf fließen und nicht der Justiz zugutekommen.

 

Anwalt Aktuell: Begleitend zum Doppelbudget sollen einige Maß nahmen umgesetzt werden, um die Arbeitsbelastung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft zu reduzieren. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben?

 

Dr. Armenak Utudjian: Offen gesagt, äußerst kritisch. Ich bin sehr für Effizienzsteigerungen und verbesserte Arbeitsabläufe, aber nicht zulasten der Rechtssicherheit. Beispielsweise halte ich die Einführung einer Teilgebühr für die Berufungsanmeldung nach der mündlichen Urteilsverkündung in Zivilverfahren für völlig verfehlt. Die Bürgerinnen und Bürger bezahlen für ein Verfahren erster Instanz (samt Urteil) nicht unbeträchtliche Gerichtsgebühren und ich sehe nicht ein, weshalb sie noch einmal bezahlen sollen, um dieses Urteil ausgefertigt zu bekommen. Auch die Anhebung der Wertgrenze für die Zuständigkeit der Schöffengerichte ist eine Maßnahme, die meines Erachtens insgesamt zu keiner Entlastung der Gerichte führen wird. Was mich aber besonders stört ist, dass all das aus rein fiskalistischen Motiven umgesetzt wird, nicht weil es sich um sinnvolle Maßnahmen handelt..

 

Anwalt Aktuell: Auch die „Zwangsverpflichtung“ der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, als gerichtliche Erwachsenenvertreter zur Verfügung zu stehen, wird bis Ende 2028 verlängert…

 

Dr. Armenak Utudjian:  Gegen diese Maßnahme haben wir uns bereits im Vorjahr massiv ausgesprochen, nun wird die Befristung um ein halbes Jahr bis Ende 2028 verlängert. Ich bleibe dabei, dass es für alle Beteiligten unzumutbar ist, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Fälle als Erwachsenenvertreter bestellt werden, für deren Bearbeitung keinerlei Rechtskenntnisse erforderlich sind und das oftmals unentgeltlich. Wir fordern daher zumindest die Gewährung einer Mindestentschädigung bei vermögenslosen Erwachsenenvertretungen. Ganz generell vermisse ich aber auch in diesem Bereich eine echte Re form, um das Problem langfristig in den Griff zu bekommen. Seit einem Jahr hat sich hier so gut wie nichts getan.

 

Anwalt Aktuell: Gibt es noch weitere budgetbegleitende Maßnahmen, die Sie besonders stören?

 

Dr. Armenak Utudjian: Davon gibt es mehrere. Vor allem ist es aber die beabsichtigte Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags. Dieser soll künftig nicht mehr durch Investitionen in begünstigte Wertpapiere geltend gemacht werden können. Wir und auch alle anderen Kammern der freien Berufe haben uns entschieden gegen dieses Vorhaben ausgesprochen, da es zu einer spürbaren Mehrbelastung hunderttausender Freiberufler und Ge werbetreibender führen wird. Die Politik wird sich aber auch in diesem Falls voraussichtlich nicht davon abbringen lassen, um die Staatskasse zu füllen.