Die dunklen Seiten des Wirtschaftsrechts

SAVE THE DATE. Am 19. und 20. November dieses Jahres findet das AWAK-Seminar mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht statt. Es geht um Korruption, Betrug und Strafverfolgung. Dabei kommen auch wesentliche Themen wie Geldwäsche oder Auslieferungsrecht zur Sprache. Besonders hitzig verspricht die Podiumsdiskussion über das Verhältnis zwischen Rechtsstaat und Medien zu werden.                                          Interview: Dietmar Dworschak

RA Dr. Lukas Kollmann, RA Mag. Johann Pauer, RA Dr. Norbert Wess                                                                                               

 

Anwalt Aktuell: Herr Magister Pauer, „Die dunklen Seiten des Wirtschaftsrechts: Korruption, Betrug und Strafverfolgung“ lautet der Titel des AWAK-Seminars am 19. und 20. November im Wien Museum. An wen richtet sich dieses Angebot, was sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dort erfahren und mitnehmen?

 

Johann Pauer: Herzstück des Verfahrens ist die Podiumsdiskussion, bei der jedes Jahr Vertreter:innen von Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Ministerium und Presse über aktuelle Herausforderungen im Bereich des Wirtschaftsstrafverfahrens diskutieren. Natürlich darf ein anschließendes Get-Together nicht fehlen, man soll ja nicht nur arbeiten. Es richtet sich an alle Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen, die sich für den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts interessieren. Wir setzen hier jedes Jahr unterschiedliche Themenschwerpunkte, die sich aus den aktuellen rechtlichen Entwicklungen ergeben. Heuer werden wir unter anderem etwa die Themen Auslieferungsrecht und Geldwäsche im Detail beleuchten, für nächstes Jahr planen wir einen Schwerpunkt „Cyber-Crime“. In strafprozessualer Hinsicht werden für die Praxis relevante Dinge im Rahmen der Strafverteidigung dargelegt und erörtert. 

 

Anwalt Aktuell: Herr Dr. Kollmann, welche aktuellen Entwicklungen im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht wird diese Veranstaltung behandeln?

 

Lukas Kollmann: Das Seminar wird sich dieses Jahr auch mit der Schnittstelle zum Finanzstrafrecht befassen. Quer durch das Programm zieht sich auch der Themenbereich Medien und Öffentlichkeit. Die bereits angesprochene Auslieferungsthematik wird in der Praxis der Strafverteidigung deutlich relevanter, weshalb wir dieses Jahr hier einen eigenen Schwerpunkt setzen. Es kommen aber auch Themen wie das richtige Verfassen einer Grundrechtsbeschwerde oder der digitalen Datenforensik nicht zu kurz.

 

Anwalt Aktuell: Herr Doktor Wess, ist die Judikatur im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht eigentlich auf dem neuesten Stand? Ich frage Sie das auch als Professor. Wurden die einschlägigen Gesetze aus den Erfahrungen spektakulärer Fälle wie Grasser oder Benko eigentlich ausreichend angepasst?

 

Norbert Wess: Ich bin davon überzeugt, dass es nicht die Aufgabe des Gesetzgebers ist, dass man aufgrund eines aktuellen Falles das Ge setz anpasst oder ändert, insbesondere nicht im Strafrecht. Das Ge setz soll als solches transparent und klar sein, und wenn jemand da gegen verstößt, dann soll er natürlich auch nach den kriminalstrafrechtlichen Bestimmungen bestraft werden. So gesehen möchte ich dieser Fragestellung sanft entgegentreten: Nein, das ist nicht passiert, und das ist auch gut so. Aber wir haben, was die gesetzlichen Vorgaben betrifft, ohnehin, vor allem auch im internationalen Vergleich, ein sehr weitreichendes und in Kraft stehendes Wirtschafts- und vor allem auch Korruptionsstrafrecht, das meines Erachtens alle Sachverhalte, die zu Recht kriminalisiert und pönalisiert werden, abdeckt. Aus meiner Sicht besteht in materieller Hinsicht kein weiterer Regelungsbedarf.

 

Anwalt Aktuell: Herr Magister Pauer, diese Veranstaltung beschäftigt sich unter anderem mit Prozesstaktik. Was können die Besucher:innen bei diesem Thema lernen? Gibt ein ausgebuffter Strafverteidiger seine Tricks ungehindert preis?

 

Johann Pauer: Selbstverständlich soll dieses Seminar auch dazu dienen, diverse Erfahrungswerte, die man über die Jahre erlernt hat, weiterzugeben. Es ist aber definitiv nicht so, dass es ein oder überhaupt „das eine“ Patentrezept für ein Strafverfahren gibt. Auch wir drei sind uns oft, was Strategien betrifft, nicht einig, und jeder bespricht mit seinen Mandanten seine eigenen strategischen Überlegungen. Die Strategie orientiert sich ja zum größten Teil am Mandanten, sodass jeder Betroffene eine eigene, auf seine individuellen Bedürfnisse zu geschnittene Verteidigung braucht. Das ist das Spannende an unserem Beruf.

 

Lukas Kollmann: In diesen zwei Tagen sind wir durchwegs bemüht, die Erfahrungen aus unserem Alltag insoweit weiterzugeben, als es wichtig ist, auf Situationen spontan zu reagieren. Das ist nicht plan bar, da gibt's kein Programm, da gibt's keinen Ablauf, das ist alles meistens sehr situationsabhängig. Wir versuchen sowohl für das Ermittlungs- wie auch für das Hauptverfahren, Tricks und Kniffe weiter zugeben, damit hier gerade junge Kolleg:innen, die nicht durchgehend mit Strafsachen zu tun haben, mit dem einen oder anderen Praxistipp aus der Veranstaltung hinausgehen können.

 

Anwalt Aktuell: Apropos Tricks, man ist in Österreich fast schon gewohnt, dass ganze Passagen aus Ermittlungsakten in die Medien gelangen. Ist die Seminarfrage: „Wie viel mediale Öffentlichkeit verträgt das Ermittlungsverfahren“ nicht geradezu scheinheilig?

 

Norbert Wess: Ja, das ist ein Dauerthema und eines, das mir selber sehr am Herzen liegt, gerade bei diesen öffentlichkeitswirksamen Ermittlungsverfahren. Ich halte das für ein Riesenproblem, habe dazu auch schon wiederholt publiziert. Eigentlich sieht der Gesetzgeber – aus gutem Grund – etwas anderes vor. § 12 StPO normiert, dass das Ermittlungsverfahren „nicht öffentlich“ ist. Aber in der Tat kann ich ein Lied davon singen, dass trotzdem sehr viele Dinge in die Öffentlichkeit gelangen, man denke etwa an zwei Mandanten, die ich betreue, die Herren Grasser und Benko. Hier liest man die Sachen als Verteidiger sehr oft zuerst in den Medien und erst danach im Wege der Akteneinsicht. 

 

Johann Pauer: Die Problematik ist ja, dass am Anfang eines Ermittlungsverfahrens jeder Beschuldigte so aussieht, als ob er schuldig wäre. Zumindest wenn er gut verteidigt ist. Das ist ja das Skurille. Wenn man gut beraten ist, wird man sich gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens nicht zu den Vorwürfen äußern, sondern einmal ab warten, bis die Ergebnisse von Hausdurchsuchung und anderer Ermittlungsmaßnahmen im Akt sind, um sich erst dann fundiert dazu zu äußern. Wenn jetzt aber bereits in diesem Stadium Journalist:innen beginnen, über den Akt zu schreiben, dann ist es gar nicht möglich, dass die Berichterstattung objektiv und ausgewogen erfolgt, weil ja die Sichtweise des Beschuldigten noch nicht bekannt ist. Deshalb ist eine Berichterstattung im Ermittlungsverfahren generell problematisch. 

 

Lukas Kollmann: Es ist das Innovative und für uns auch ein großes Herzensanliegen, dass wir tatsächlich alle Rechtsanwender, nämlich Justiz, aber auch Gericht, Staatsanwaltschaft, das Ministerium als Gesetzgeber, die Journalisten als die vierte Macht und eben die Verteidigung auf ein Podium bringen und über das Thema der Medien und der Öffentlichkeit einmal ganz offen reden. Es sind natürlich Journalist:innen zugelassen und wir möchten uns in einer Podiumsdiskussion offen austauschen, was in der Praxis falsch läuft, und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Das ist uns ein großes Anliegen und das Herzstück dieses Seminars. 

 

Anwalt Aktuell: Im Seminar wird auch davon die Rede sein, wie in Wirtschaftsverfahren mit großen Datenmengen umgegangen wird. Sind Österreichs Gerichte digital oder mit künstlicher Intelligenz dafür fit, oder gibt es hier noch Aufholbedarf?

 

Norbert Wess: Da gibt es meines Erachtens sogar ganz massiven Aufholbedarf. Es wäre hoch an der Zeit, hier mit Evaluierungen zu schauen, dass man mit den heutigen technischen Möglichkeiten viel, viel rascher vorankommt. So ist es für mich zB unbegreiflich, dass immer noch ein Schriftführer Protokolle schreibt, die man dann dem Gericht vorlegt. Der Richter muss diese dann nachlesen, korrigieren, gibt sie dann wieder retour in die Schreibabteilung, und dann kommen sie wieder retour, und irgendwann bekommen sie die Beschuldigten und ihre Vertreter. Also ich erinnere mich an diverse Verfahren, wo wir die Hauptverhandlungsprotokolle erst viele Monate danach, manchmal sogar mehr als ein Jahr danach bekommen haben und in der Zwischenzeit schon wieder zahlreiche weitere Hauptverhandlungstage stattgefunden haben. Wir haben im BUWOG-Verfahren betreffend jedes einzelnen Verhandlungstages (es gab insgesamt 169 Tage) regelmäßig zwölf Monate plus gewartet. Das ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Man könnte es mit Video und Bild aufnehmen und mit digitalen Schreibprogrammen den Verfahrensbeteiligten die Verhandlungsprotokolle nahezu sofort zur Verfügung stellen. Oder das Thema der beglaubigten Übersetzungen: Ich hatte vor Kurzem ein Wirtschaftsstrafverfahren in Klagenfurt mit vielen kroatischen Unterlagen. Das musste alles ein gerichtliche beeideter Dolmetscher Seite für Seite für die Hauptverhandlung übersetzen, allein das hat für fast ein Jahr zeitliche Verzögerung gesorgt. Das könnte man heutzutage mit Künstlicher Intelligenz völlig unkompliziert und vor allem auch: raschest erledigen. Aber man könnte noch viel weitreichender überlegen, wie sehr man einen elektronischen Akt jetzt schon mit künstlicher Intelligenz und speziellen Softwareprogrammen aufbereiten und den Gerichten zur Verfügung stellen kann. Da gibt es einen großen Nachhol- und Aktualisierungsbedarf.

 

Anwalt Aktuell: Die Szene der Strafverteidigung in Österreich scheint kräftig zu wachsen, die Vereinigung der österreichischen Strafverteidiger kriegt immer mehr Mitglieder. Diese Spezialausrichtung scheint interessant und attraktiv zu sein für Männer und für Frauen?

 

Lukas Kollmann: Absolut. Es ist ein sehr spannendes Feld. Es ist je den Tag etwas Neues. Man weiß in der Früh oft nicht, was einen untertags erwartet, z.B. wenn auf einmal in einem Akt Hausdurchsuchungen anstehen, Verhaftungen erfolgen können, Medienberichterstattungen einen Fall öffentlich machen u.ä.m. Es ist ein extrem spannender Beruf, der einen zwar fordert, aber der eben auch sehr kurzweilig ist, die Tage vergehen oft wie im Flug.

 

Norbert Wess: Ich sage immer, ich gehe gar nicht „arbeiten“, ich darf vielmehr einen Beruf ausüben, der mich erfüllt und der mir Freude bereitet. Es ist ein großes Glück, wenn man das sagen kann. In unseren Bereichen ist es oft wie Zeitunglesen oder ein spannendes Buch. 

 

Anwalt Aktuell: Aber in echt.

 

Norbert Wess: Aber in echt, ja! So gesehen kann ich jeden verstehen, der das auch spannend findet. Es mag zeitlich intensiv und oft belastend sein, wenn es um die Planbarkeit des Berufes als solchen geht oder auch um das Privat- und Familienleben. Aber wenn es grundsätzlich Spaß macht, dann belastet es einen auch nicht allzusehr. Und so gesehen ist das sicher ein attraktives Feld für viele.

 

Meine Herren, danke für das Gespräch.