Der im März 2025 verabschiedete Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) stellt den ehrgeizigsten Schritt der Europäische Union hin zu einem einheitlichen Rahmen für die digitale Gesundheit dar. Er verspricht Innovation, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und mehr Selbstbestimmung für Patienten. Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) baut dabei auf dem Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, agiert jedoch mit einem anderen Ziel. Während die DSGVO personenbezogene Daten als zu schützende individuelle Informationen betrachtet, definiert der EHDS sie neu als kollektive Ressource, die geteilt und wiederverwendet werden soll.
Dr. Alix Frank-Thomasser
Doch hinter dem durchaus attraktiven Ziel, durch das Teilen von Gesundheitsdaten mehr zur Gesundheit der EU-Bürger beizutragen, verbirgt sich eine stille Schwachstelle: Der EHDS enthält u.a. keine spezifischen Schutzvorkehrungen für Daten zur reproduktiven Gesundheit, ob wohl diese Daten von großer ethischer, rechtlicher und sozialer Sensibilität sind. Wenn Daten frei zirkulieren, der Rechtsschutz jedoch nicht, sind Einzelpersonen der Gefahr von Bloßstellung, Stigmatisierung oder sogar Kriminalisierung ausgesetzt. Trotz seiner Anlehnung an die DSGVO geht der EHDS von einer Gleichheit beim Rechtsschutz aus, die die Realität nicht bietet. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert Würde (Art. 1), Privatsphäre (Art. 7), Datenschutz (Art. 8) und Gleichheit (Art. 21) und den Zugang zur Gesundheitsversorgung (Artikel 35). Doch diese Rechte werden im EHDS lediglich erwähnt, nicht aber konkret umgesetzt. Die praktische Bedeutung dieser Grundrechte und deren Umsetzung im EHDS wird deutlich, wenn man ihn auf die bestehenden Gegebenheiten innerhalb der Union anwendet. Da ist Polens gesetzlich rigide Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen zu nennen, begleitet vom dokumentierten Kriminalisierungsdruck auf Leistungserbringer (Frauen, die abtreiben, werden zwar nicht strafrechtlich verfolgt, aber Personen, die bei der Abtreibung helfen, z. B. durch Beschaffung von Tabletten, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis). In Ungarn liegt der Fokus weniger auf individueller reproduktiver Selbstbestimmung als vielmehr auf einer staatlich forcierten Steigerung der Geburtenrate. Wer also zu Hause in Ungarn oder Polen diese Selbstbestimmung nicht hat, wird ins europäische Ausland flüchten. Ein EHDS ohne Umsetzung der Grundrechte birgt allerdings die Gefahr, dass durch die vorgesehene Sekundärnutzung von Gesundheitsrechten die Rechte des Einzelnen in einer derzeit nicht vorhersehbaren Weise beeinträchtigen werden könnten. Daten, die sich also beispielsweise auf die rechtmäßige Abtreibung in einem europäischen Land beziehen, dürfen daher zum Schutz des Einzelnen gerade nicht ohne verstärkte Schutzmaßnahmen der Forschung oder staatlichen Institutionen zugänglich gemacht werden. Der Gesundheitsdatenschutz muss heute als echtes Mehrebenensystem verstanden werden. Die DSGVO bildet weiterhin die Grundarchitektur. Daneben konkretisiert sektor spezifisches nationales Recht viele Fragen der Verarbeitung, Nutzung und Infrastruktur. Zu gleich tritt mit EHDS, DGA, Data Act, AI Act und Digital Omnibus eine neue EU-Datenregulierung hinzu, die den Schwerpunkt zunehmend auf Zu gang, Interoperabilität, Sekundärnutzung und Governance legt. Gerade daraus ergeben sich wiederkehrenden Grundprobleme, wie wichtige Begriffsabgrenzungen, wann und wie Gesundheitsdaten anonym zu halten sind, die Voraussetzungen für die Datenteilung und das Verhältnis von Gesundheitsdaten, Sozialdaten und Forschungsdaten zueinander. Im MANZ Online Women in Law Journal https://rdb.manz.at/nachschlagen/Zeitschriften/ WiLJ_0000000026008 wird demnächst ein Fachartikel zum Thema The Silent Risk in the European Health Data Space: Protecting Reproductive Au tonomy through Fundamental Rights-Based Data Governance von Maida Puriševic erscheinen, der sich mit interessanten Lösungsmöglichkeiten der aufgeworfenen Risiken beschäftigt. Das Panel der Internationalen Women In Law Conference 2026 zu Roadmap to Equality and Women’s Rights in Practice https://www.women inlawconference.at wird den Teilnehmer:innen die praktische Umsetzung von Grundrechten im Bereich der Frauenrechte nahebringen.
