JAHRESTAGUNG. Ende April trafen sich Österreichs Strafverteidiger:innen zur Jahrestagung in Linz. Unter dem Motto „Erziehen statt Einsperren“ tauschten Rechtswissenschaft, Justiz und die Anwaltschaft Fakten und Meinungen zum Umgang mit jungen und jüngsten Straffälligen aus. Rufe nach gesetzlichen Verschärfungen gab es nicht.
Der weite Panoramablick vom Schlossmuseum über die Stadt Linz und die entspannte Art der Oberösterreicher:innen versetzten die Jahrestagung von Österreichs Strafverteidiger:innen gleich von Anbeginn in eine Stimmung des freundlichen, konstruktiven Dialogs. Dabei bietet jene Problemgruppe, um die es an zwei intensiven Tagen ging, jede Menge Reibungspotential: die jungen und jüngsten Straftäter. Auf der Bühne der Me dien spielen die 10- bis 18-Jährigen ganz vorne mit. Hier und an den Stammtischen des Landes entstehen regelmäßig die Forderungen nach Senkung des Strafalters und nach möglichst deftigen Urteilen, inklusive saftigem Vollzug. Die Jahrestagung enttäuschte dann jede Erwartung in Richtung „scharfe Kante“. Dem Monster des jugendlichen Straftäters wurde kein Forum geboten. Dafür kam es zum soliden Austausch bemerkenswerter Fakten und zivilisierter Meinungen.
Die Kurve steigt an. Was tun?
Dabei ist die kriminelle Energie, die von Jugendlichen ausgeht, tat sächlich nicht zu unterschätzen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit („Taylor-Swift-Konzert“) und auch Beobachtungen des Staatsschutzes („Täter werden immer jünger“) sind Anlass zu ernsthafter Aufmerksamkeit. Laut Strafverteidiger:innen-Präsident Philipp Wolm haben wir es in Österreich mit einer jährlichen Zunahme von Straftaten im Bereich Kinder und Jugendlicher von 10 Prozent zu tun. Für die Politik, meinte er, bestehe hier eine „immense Verantwortung“. Justizministerin Sporrer stellte dazu in ihrer Videogrußbotschaft fest: „Kinder gehören erzogen und nicht eingesperrt. Wir als Gesellschaft sind für die Jugendlichen verantwortlich.“ Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer festigte diese Argumentation mit dem Hinweis: „Der Glaube an die Wirksamkeit von Strafen wird immer brüchiger.“ Das mag auch daran liegen, wer die Urteile über Jugendliche spricht. „Deutlich ältere Richter entscheiden über das Wertesystem der Jugendlichen“ (Birklbauer). Jedenfalls habe die Jugendkriminalität nur statistisch, aber nicht wirklich zugenommen. Es liege an der intensivierten Polizeiarbeit, dass die Zahlen in die Höhe schnellten. Dem Gesetzgeber stellte Birklbauer kein gutes Zeugnis aus. Seit Einführung der Diversion habe es im Jugendstrafrecht in rund 40 Jahren keine Neuerungen mehr gegeben. Die im Gesetz vorgesehen Alters gruppen seien gerade bei gruppen kriminellen Handlungen wenig hilfreich, zumal es hier zu wesentlichen Unterschieden in der Urteilshöhe komme, die den Beobachter ratlos hinterlassen. Neben dem dominierenden Strafbereich der Vermögensdelikte seien mittlerweile die sozialen Medien zu einem wichtigen Feld der Jugendkriminalität geworden. Hier müsse genauer überlegt werden, wie man mit Hasskommentaren, Kindesmissbrauchsdarstellungen und sexualisierten Bildern Minderjähriger bei Strafmaß und Gerichts urteil umgehe.
Wo sind die guten Ideen?
Dass es neben dem Dämonisierungskrawall bestimmter Medien auch eine sachlich-konstruktive erzieherische Wirklichkeit gibt vermittelte Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts Linz. Er schilderte, dass ein (oberösterreichisches) Gericht die Strafe für einen Jugendlichen aussetzte, der als Autoraser ein Menschenleben auf seinem Gewissen hatte. Die Bedingung: Der junge Mann musste sich verpflichten, ein Jahr lang seine Tat und die damit zusammenhängenden Folgen in Fahrschulen des Landes zu schildern. Präsident Eichinger berichtete vom großen Ernst des jungen Täters, mit dem dieser regelmäßig öffentlich seine Schuld eingestand, und von der tiefen Betroffenheit, die er beim gleichaltrigen Publikum erzielte. Auch in Sachen Rechtsradikalismus gibt es eine bemerkenswerte oberösterreichische Initiative: den Besuch im Konzentrationslager Mauthausen. Da werde manchem jungen „Verhetzer“ plötzlich klar, wohin einschlägige Parolen in ihrer Konsequenz führen. Das öffentliche Bekenntnis des Auto-Täters und die „Läuterung“ des jungen Rechtsradikalen sind gute, konstruktive Beispiele dafür, dass Erziehen mehr bringt als Strafen.
Wünsche an Politik und Gesetzgeber
Die Teilnehmer:innen der Jahrestagung formulierten mehrere Beschlüsse. So treten sie für die Einführung eines eigenen Jugendgerichtshofs in Wien ein. Als Alternative zur gängigen Bestrafung wünschen sie sich alternative primäre Sanktionsmöglichkeiten wie gemeinnützige Leistung oder die Festlegung einer Tagesstruktur in einer Wohngemeinschaft. Der populistischen Forderung nach einer Senkung des Strafalters bei Jugendlichen/Kindern treten die Strafverteidiger:innen klar entgegen. Stattdessen möge man die derzeitige Altersgrenze wissenschaftlich evaluieren.
ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian und Strafverteidiger:innen Präsident Philipp Wolm bei der Jahrestagung „Erziehen statt Einsperren“ in Linz.
