KÜNSTLICH, ABER AUCH INTELLIGENT?
Was passiert, wenn immer mehr Zivilklagen ohne Anwalt ein gebracht werden? Was tun Richter mit „halluzinierenden“ Schriftsätzen? Wer zahlt, wenn die Künstliche Intelligenz Verfahrensschäden verursacht? Wer zähmt die neuen Technologien?
Stephen M. Harnik, Esq., New York
Goethes berühmte Ballade Der Zauberlehrling handelt vom armen Lehrling, der allein in der Werkstatt seines Meisters zurückgelassen wird und einen Besen verzaubert, damit dieser Wasser für ihn schleppt. Mit wachsendem Entsetzen muss der Lehrling mitansehen, wie der Besen seine gegenteiligen Befehle ignorierend den Raum überflutet und sich vervielfacht, als der Lehrling ihn zerhacken will. Die Klage des Lehrlings, er könne die Geister, die er rief, nicht mehr loswerden, ist zur unerwartet treffenden Beschreibung dessen geworden, was künstliche Intelligenz derzeit in der amerikanischen Gerichtsbarkeit anrichtet. Die Anwaltschaft hat ein mächtiges Werkzeug herbeigerufen, um ihr die Routinearbeit abzunehmen. Nun vervielfacht dieses Werkzeug die Arbeit schneller, als irgendjemand hinterherwischen kann.
41.000 Klagen ohne Anwalt
Bis vor kurzem waren die Warnsignale anekdotisch, aber nun liegen harte statistische Zahlen vor. Im März 2026 veröffentlichten Anand Shah vom MIT und Joshua Levy von der University of Southern California ein Arbeitspapier, das auf Verwaltungsdaten der Bundesgerichte über rund 4,5 Millionen Zivilverfahren aus den Haushalts- jahren 2005 bis 2026 gestützt ist, erweitert mit etwa 46 Millionen Akteneinträgen in PACER, dem elektronischen Aktensystem der Bundesgerichte. Ihr zentraler Indikator ist die pro se-Quote, also der An teil der Zivilklagen, die von Parteien ohne anwaltliche Vertretung eingebracht werden. Zwei Jahrzehnte lang lag dieser Wert stabil bei rund 11 Prozent. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 (Oktober 2024-September 2025) war er auf 16,8 Prozent gestiegen. Das entspricht rund 41.000 Klagen ohne anwaltliche Vertretung in einem einzigen Jahr, etwa doppelt so viele wie vor der Ära von ChatGPT und LLMs, als die Zahl unter 20.000 lag. In einem 180-Tage-Fenster von Herbst 2024 bis Frühjahr 2025 stiegen die pro se eingereichten Fälle um 158 Prozent gegenüber dem Niveau vor KI. Darüber hinaus fan den die Autoren in mehr als 18 Prozent der stichprobenhaft entnommenen Schriftsätzen KI-generierten Text. Da die Studie nur Bundesgerichte (federal courts) erfasst, wo die Daten zentral verfügbar sind, gehen die Forscher davon aus, dass der Anstieg bei den einzelstaatlichen und lokalen Gerichten noch deutlicher ausfällt, da die dort verhandelten tendenziell (statistisch) weniger komplexen Fälle für einen Chatbot leichter nach einem Muster erstellt werden können. Die Grundlage für diese Entwicklung liegt auf der Hand. Das Erstellen einer Eingabe bei Gericht, einst als teure, den Rechtsanwälten vorbehaltene Domäne gesehen, kann heute – zumindest der Form nach – praktisch ohne nennenswerte Kosten selbst bewerkstelligt werden. Bestimmte Streitigkeiten sind, in den Worten der Forscher, „template-able": Zwangsversteigerungen, Mietrechtssachen, Bagatell verfahren mit überschaubaren Rechtsfragen. Besonders auffällig ist, dass der Anstieg bei den Bundesgerichten zu einem großen Teil auf mandamus-Anträge gegen das U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) zurückgeht. Dabei ersuchen Antragsteller ein Gericht, die säumige Behörde anzuweisen, über einen Green Card- oder Einbürgerungsantrag zu entscheiden. Online-Anleitungen führen die Antragsteller heute durch den gesamten Ablauf: Man lässt Micro soft Copilot den Antrag entwerfen, zahlt 150 Dollar an einen Freelancer auf der Plattform Fiverr für einen kurzen Check und bringt die Klage in Vermont ein, weil die Akten dort bekanntermaßen zügig bearbeitet werden. So führt der Einsatz von KI schon jetzt dazu, dass die Hemmschwelle des tatsächlichen Gangs zu Gericht immer niedriger wird.
Zauberlehrling erfindet Urteile
Aber auch dieses Instrument entwickelt ein Eigenleben, wird selbst erfinderisch und erzeugt damit auch neue Probleme. Das eindringliche Warnbeispiel beginnt im Frühjahr 2023 mit Mata v. Avianca, einer an sich nicht außergewöhnlichen Schadenersatzklage aus fahrlässiger Körperverletzung bei Gericht im Southern District of New York. Der Rechtsanwalt des Klägers (mit mehr als dreißig Jahren Berufserfahrung) erstelllte einen Schriftsatz mit ChatGPT gegen einen Abweisungsantrag der Gegenseite und reichte diesen ein. Darin wurden sechs nicht existente Gerichtsentscheidungen zitiert, komplett mit erfundenen Zitaten, frei erfundenen weiteren Verweisen und den Namen realer Richter, denen so Urteile zugeschrieben wurden, die sie nie erlassen hatten. Als dies ans Licht kam, belegte Richter P. Kevin Castel die Kanzlei gemäß Rule 11 (unten näher erörtert) mit einer Ordnungsstrafe von $ 5.000 und wies sie an, persönlich an jeden Richter zu schreiben, dem fälschlich ein Urteil zugeschrieben worden war. Mata v. Avianca, Inc., 678 F. Supp. 3d 443 (S.D.N.Y. 2023). Was 2023 noch wie ein Ausreißer wirkte, ist mittlerweile ein juristisches „Genre“ geworden. Damien Charlotin, Forscher an der HEC Paris, führt eine öffentliche Datenbank von Gerichtsentscheidungen, die sich mit KI-Halluzinationen befassen. Von einer Handvoll Ein trägen im Jahr 2023 ist sie auf über 1.500 dokumentierte Fälle welt weit angewachsen, täglich aktualisiert, und selbst diese Zahl ist nur eine Untergrenze. Man kann davon ausgehen, dass viele solcher Halluzinationen nie entdeckt oder veröffentlicht werden, da die über wiegende Mehrheit der erstinstanzlichen Urteile einzelner Bundesstaaten nie in eine systematisch durchsuchbare Datenbank gelangt. Charlotin berichtete kürzlich gegenüber NPR, dass er an einem einzigen Tag zehn Fälle aus zehn verschiedenen Gerichten erfasst habe. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind freilich weder neu noch umstritten. Rule 11(b) der Federal Rules of Civil Procedure legt fest, dass ein Rechtsanwalt oder eine Partei ohne anwaltliche Vertretung mit der Unterzeichnung und Einreichung eines Schriftsatzes bestätigt, dass die rechtlichen Ausführungen durch geltendes Recht gedeckt und die tatsächlichen Behauptungen durch Beweismittel untermauert sind. Wer sich auf eine erfundene Entscheidung beruft, erfüllt die erste Voraussetzung offenkundig nicht. Rechtsanwälten ist dies überdies aufgrund der Wahrheitspflicht gegenüber dem Gericht, kodifiziert in Model Rule of Professional Conduct 3.3 und den jeweiligen einzelstaatlichen Entsprechungen, verboten. Parteien ohne anwaltliche Vertretung genießen zwar hinsichtlich der Form ihrer Schriftsätze gewisse Freiheiten, die die Gerichte großzügig auslegen, Rule 11 gilt für sie aber eben so. Neu ist nicht die Regel, sondern das schiere Ausmaß der Verstöße und die Geschwindigkeit, mit der sie produziert werden können. Die Richter haben aufgrund dieser Entwicklungen mittlerweile verständlicherweise die Geduld verloren. Allein im ersten Quartal 2026 verhängten amerikanische Gerichte Strafen von insgesamt mindestens $ 145.000 wegen KI-Fälschungen. Den aktuellen Rekord hält Oregon, wo der federal magistrate judge Mark Clarke in Couvrette v. Wisnovsky zwei Rechtsanwälte zur Zahlung von über § 100.000 Geldstrafe plus Gebühren verurteilte. Diese hatten in drei Schriftsätzen über fünf Monate hinweg fünfzehn erfundene Fundstellen und acht frei erfundene Zitate aus Urteilen vor gelegt und danach, in den Worten des Gerichts, keinerlei Reue gezeigt. Auch Großkanzleien sind nicht verschont geblieben. Sullivan & Cromwell, eine der profitabelsten Kanzleien der Welt mit mehr als 900 Rechtsanwälten, entschuldigte sich im April 2026 bei Chief Bankruptcy Judge Martin Glenn am Southern District of New York, nachdem die Gegenseite, vertreten durch Boies Schiller Flexner, in einem Eilantrag im Abwicklungsverfahren von Prince Global Holdings erfundene Zitate und verfälschte Wiedergaben des Bankruptcy Code aufgedeckt hatte. Die Ironie dabei ist, dass Boies Schiller Flexner erst im vergangenen Jahr ebenso in einen KI-Halluzinations-Skandal verwickelt war.
Bestrafung auch von Laien
Auch selbst agierende Laien werden bei einem Rule 11-Verstoß zu nehmend bestraft. „Pro se status does not shelter plaintiffs from sanctions", stellte Bundesrichterin Virginia M. Kendall in Allen v. Cass Casper, 2026 U.S. Dist. LEXIS 48974 (N.D. Ill. March 10, 2026) fest. Die Strafen decken die gesamte Bandbreite ab. So verurteilte ein Bundesgericht in Florida einen pro se-Kläger, der seine Beweisanträge mit halluzinierten Rechtsquellen befüllt hatte, zur Erstattung der Kosten, die mit der Bearbeitung der gegnerischen Rechtsanwälte zu deren Aufdeckung entstanden waren. Ein anderes Gericht verurteil te einen pro se-Kläger zur Zahlung von $ 1.500 Strafe für einen Schriftsatz, der auf erfundenen Zitaten aufgebaut war. Ein Berufungsgericht in Missouri wies das Rechtsmittel eines nicht vertretenen Klägers vollständig ab und verurteilte diesen zu $ 10.000 Schadenersatz, nachdem sich herausgestellt hatte, dass nur zwei der vierundzwanzig Zitate des Berufungswerbers echt waren. Ein besonders bemerkenswerter Fall stammt wiederum aus Oregon. Dort rechtfertigte sich ein Rechtsanwalt damit, dass seine Mitarbeiter versucht hätten, die von seinem Chatbot erfundenen Fälle zu verifizieren, indem sie Google fragten, ob diese echt seien. Googles eigene KI-Funktion hätte mit voller Überzeugung bestätigt, dass die erfundenen Entscheidungen existierten. Notabene: Einen Chatbot einzusetzen, um einen anderen Chatbot zu überprüfen, ist das juristische Äquivalent dazu, den Fuchs mit der Bewachung des Hühnerstalls zu beauftragen. Der Schaden geht natürlich über Strafzahlungen und Reputation weit hinaus. Jedes Phantomzitat muss von einem Gerichtsbeamten, ei nem Richter oder dem gegnerischen Rechtsanwalt überprüft werden und benötigt damit Zeit, die Parteien mit berechtigten Ansprüchen entzogen wird. Beim derzeitigen Tempo der prose-Eingaben werden die Gerichte zum Stillstand kommen. Klagevertreter berichten von nicht vertretenen Gegenparteien, die innerhalb einer halben Stunde nach Zustellung mehrseitige Anträge einbringen und so die Kosten auf ein Vielfaches ansteigen lassen. Zur Fairness sei ein gewichtiges Gegenargument erwähnt. Im Sinne des Sixth Amendment gibt es kein Recht auf einen Pflichtverteidiger in Zivil verfahren, die verfassungsrechtliche Garantie gilt ausschließlich für Strafsachen. Das Resultat ist eine gewaltige Lücke im Zugang zur Zivil - justiz. In der Sendung von Planet Money, die den Anstoß zu diesem Brief gab, erinnerte sich Sateesh Nori, ein ehemaliger pro bono Anwalt der heute an der NYU lehrt, daran, dass er in seiner früheren Organisation die Hälfte der von Räumung bedrohten Mieter aus schierem Man gel an verfügbaren Rechtsanwälten abweisen musste. Er argumentiert, dass KI, so unvollkommen sie ist, derzeit das beste verfügbare Instrument sein könnte, um Menschen den Zugang zum Gericht zu eröffnen, denen dies sonst verwehrt blieb. Aus dieser Sicht ist der selbständige Besen nützlich. Er schleppt Wasser für Menschen, für die der Berufsstand nie genügend Kapazitäten hatte. Nori meint, dass so alle, die sich beschwert fühlen, nun klagen können.
KI statt Pflichtverteidiger?
Herr Nori hat wohl halb recht, und das ist wahrscheinlich eine äußerst gefährliche Sicht der Dinge. Ein Mahnschreiben an einen nach lässigen Vermieter, das ein Chatbot entworfen hat, ist ein echter Gewinn für einen Mieter, der sonst gar nichts geschrieben hätte. Ein Antrag, der sechs imaginäre Präzedenzfälle zitiert, ist eine Falle, die demselben Mieter den Erfolg kosten und dieser obendrauf noch einer Strafe aussetzen kann. Die Grenze zwischen Zugänglichkeit und Chaos liegt genau dort, wo die Überprüfung aufhört. Eine wachsen de Zahl von Gerichten erlegt den Parteien mittlerweile per Verfügung auf zu bestätigen, dass jedes Zitat anhand einer seriösen juristischen Datenbank wie Westlaw oder Lexis/Nexis überprüft wurde, und nicht anhand eines weiteren Chatbots. Florida ist am weitesten gegangen. Am 28. Mai 2026 änderte der Florida Supreme Court aus eigener Initiative Rule 2.515 der Rules of General Practice and Judicial Administration und bestimmte, dass jeder, der einen Schriftsatz bei einem Gericht in Florida unterzeichnet, ob Rechtsanwalt oder nicht anwaltlich vertretene Partei, nunmehr bestätigen muss, dass „the legal authorities identified exist and are accurately cited", wobei Sanktionen für Zuwiderhandlungen ausdrücklich vorgesehen sind. Dass das höchste Gericht eines Bundesstaates es für nötig befand, Parteien schriftlich versprechen zu lassen, dass die von ihnen zitierten Fälle wirklich existieren, spricht Bände über den gegenwärtigen Zustand des amerikanischen Prozessalltags. Goethes Lehrling wird erst gerettet, als der alte Meister zurückkehrt und das Wort spricht, das den Zauber bricht. Anwälte und Gerichte haben keinen Meister, der zur Tür hereinkommt. Den Gegenzauber müssen sie selbst erlernen: Transparenz, Überprüfung und die glanzlose aber wichtige Disziplin, einen Fall tatsächlich zu lesen, bevor man ihn zitiert. KI wird nicht in die Kammer zurückkehren. Genau wie beim Zauberlehrling ist die Frage, ob die Technologie gezähmt werden kann. Der Kongress hat es wiederholt versäumt, ein bundesweites Rahmengesetz für KI-Sicherheit oder -Aufsicht zu verabschieden. Genau dieses Vakuum ist der Grund, warum die einzelnen Staaten mit eigenen Regelungen vorgeprescht sind, eine laufende Entwicklung, die möglicherweise Thema eines künftigen Briefs aus New York sein wird. Fortsetzung folgt.
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Mein Dank gilt wie immer Nicholas M. Harnik für seine Unterstützung bei diesem Brief aus New York.
